Nehmen wir an, Sie waren auf einer längeren Geschäftsreise in eine andere Stadt, in der Ihre Unterlagen für Immobilien gestohlen wurden, und haben bei Ihrer Rückkehr festgestellt, dass bereits eine andere Person als Eigentümer in Ihrer Wohnung wohnt. Leider ist eine solche Situation in unserer Zeit nicht unwahrscheinlich. Wie können Eigentumsrechte wiederhergestellt werden?
Notwendig
Die häufigste Art der Wiederherstellung und des Schutzes von Eigentumsrechten ist die Einreichung eines Rechtsbehelfsanspruchs vor Gericht. Zuvor müssen Sie jedoch alle erforderlichen Dokumente sammeln. Sie sollten sich bewusst sein, dass die Dokumente für das Eigentum in Rechts- und Rechtsdokumente unterteilt sind
Anweisungen
Schritt 1
Sammeln Sie alle Rechtsdokumente, für die Sie sich an die Landesjustizbehörden wenden, dort Ihren Reisepass vorzeigen und einen Antrag stellen, auf dessen Grundlage Ihnen ein Auszug aus dem Eigentumsregister ausgehändigt werden soll. Wenn Sie Ihre Eigentumsrechte an Immobilien wiederherstellen möchten, können Eigentumsdokumente weggelassen werden. Fordern Sie dazu bei den Justizbehörden einen erweiterten Auszug aus der USRR an, der eine Liste solcher Dokumente enthält.
Schritt 2
Wenn Sie einen Anspruch auf andere Eigentumsformen geltend machen möchten, sind Eigentumsurkunden erforderlich. Wenden Sie sich an einen Notar, um Ihnen beglaubigte Dokumente und Auszüge aus Verträgen und Akten auszuhändigen, die den Abschluss der Transaktion bestätigen, wodurch Sie Eigentümer der veruntreuten Immobilie geworden sind. Der Notar hilft Ihnen auch, wenn Sie in einem erbrechtlichen Erbfall eine testamentarische Anfechtungsklage erheben oder das Vermögen des Erblassers widerrechtlich beschlagnahmt haben.
Schritt 3
Wenden Sie sich an Ihre lokale Regierung, wo auch Kopien von Verträgen und Gesetzen aufbewahrt werden können, in denen Ihr Eigentumsrecht festgehalten ist.
Schritt 4
Wenn Sie aufgrund eines Gerichtsbeschlusses Eigentümer der Immobilie sind, gehen Sie zu dem Gericht, bei dem das Verfahren stattgefunden hat, und holen Sie sich einen Auszug aus den Gerichtsentscheidungen.
Schritt 5
Wenn Sie bei den für die Vollstreckung von Dokumenten zuständigen Behörden keine Beweise für Ihr Eigentumsrecht gefunden haben, beantragen Sie über einen Notar beim Stadt- oder Regionalarchiv deren Duplikate.
Schritt 6
Verwenden Sie als letztes Mittel die Zeugenaussagen in Gerichtsverfahren, die bestätigen können, dass Sie der Eigentümer der veruntreuten Immobilie sind.