Nach den russischen Rechtsnormen müssen Einwohner des Landes, die juristische Personen oder Einzelpersonen sind, die im Einzelunternehmertum tätig sind, bei der Durchführung von Transaktionen im Bereich der Außenwirtschaft einen Transaktionspass erstellen.
Anweisungen
Schritt 1
Der Transaktionspass muss im Rahmen der Verträge erstellt werden, die Zahlungen und Überweisungen auf die Konten des Einwohners für in / aus dem Territorium der Russischen Föderation eingeführte oder ausgeführte Waren für erbrachte Arbeiten / erbrachte Dienstleistungen vorsehen; und auch, wenn diese Gebietsansässigen Gebietsfremden Kredite in ausländischer oder russischer Währung gewähren.
Die Registrierung des Transaktionspasses erfolgt durch die Bank, die die Konten des Einwohners enthält, für die die Abrechnung erfolgt, auf Antrag des Einwohners selbst, der in urkundlicher Form (Antrag) formuliert ist.
Schritt 2
Zur Ausstellung eines Transaktionspasses ist der Einwohner verpflichtet, der Bank spätestens beim ersten Devisengeschäft des betreffenden Vertrages die Unterlagen für die Ausstellung des Reisepasses zur Verfügung zu stellen. Die Liste der Dokumente umfasst: Formulare des Reisepasses der Transaktion, die entsprechend ausgefüllt und beglaubigt sind; eine Vereinbarung, auf deren Grundlage alle Devisentransaktionen durchgeführt werden; Erlaubnis zur Durchführung von Devisengeschäften im Rahmen des Vertrages, eingeholt von der zuständigen Devisenkontrollstelle.
Schritt 3
Es gibt eine begrenzte Liste von Situationen, in denen ein Transaktionspass nicht erforderlich ist, obwohl der Einwohner die oben genannten Handlungen im Rahmen einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit vornimmt. Zu diesen Fällen gehören Situationen, in denen der Gesamtbetrag aller Zahlungen und Überweisungen im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags (Vertrags) 50.000 US-Dollar in Rubeläquivalent zum Wechselkurs am Tag der Umwandlung nicht überschreitet, oder wenn es sich um einen Darlehensvertrag für a Gesamtbetrag von nicht mehr als 5.000 US-Dollar in Rubel-Äquivalent am Tag der Umrechnung.