Das Kind kann am Meldeort des Vaters und der Mutter angemeldet werden. Bei getrennter Anmeldung von Vater und Mutter wird das Kind an jedem Wohnort vorgeschrieben. Für die Anmeldung des Kindes ist die Zustimmung weiterer in der Wohnung gemeldeter Personen nicht erforderlich. Einschließlich der Zustimmung des Eigentümers der Wohnung ist nicht erforderlich. Für die Anmeldung eines minderjährigen Kindes in diesem Wohnraum genügt die Tatsache, dass der Elternteil des Kindes auf dem angegebenen Wohnraum gemeldet ist.
Es ist notwendig
- - Aussage des Vaters
- - ein Auszug aus dem persönlichen Konto oder aus dem Hausbuch am Wohnort jedes Elternteils
- -Bescheinigung der Passabteilung am Wohnort der Mutter, dass das Kind nicht bei ihr gemeldet ist
- - Geburtsurkunde und Fotokopie des Kindes
- -Reisepässe der Eltern und deren Fotokopie
- -Trauschein
- -eine Erklärung der Mutter, dass sie der Anmeldung des Kindes im Wohnraum beim Vater nicht widerspricht
Anleitung
Schritt 1
Es ist besser, das Kind dort anzumelden, wo es tatsächlich leben wird. Es ist notwendig, sich bei einer Kinderklinik zu bewerben, einen Platz in einem Kindergarten zu erhalten, sich in einer Bezirksschule am Wohnort anzumelden.
Schritt 2
Um das Kind beim Vater anzumelden, müssen Sie sich an das Passamt am Wohnort und die Anmeldung des Vaters des Kindes wenden. Für die Anmeldung eines minderjährigen Kindes müssen Sie eine Liste mit Dokumenten mitführen.
Schritt 3
Es ist notwendig, eine Erklärung des Vaters über den Wunsch zu schreiben und einzureichen, das Kind in seinem Wohnraum oder in der Wohnung, in der der Vater gemeldet ist, anzumelden.
Schritt 4
Nehmen Sie Auszüge aus den persönlichen Konten der Wohnung. Auszüge müssen sowohl am Meldeort des Vaters als auch am Meldeort der Mutter abgenommen werden. In der Privatwirtschaft müssen Sie Auszüge aus dem Hausbuch am Meldeort des Vaters und am Meldeort der Mutter nehmen.
Schritt 5
Besorgen Sie sich beim Passamt am Wohnort der Mutter eine Bescheinigung, dass das Kind an ihrem Wohnort nicht gemeldet ist.
Schritt 6
Reichen Sie die Geburtsurkunde und die Fotokopie des Kindes ein.
Schritt 7
Machen Sie Fotokopien der Reisepässe der Eltern.
Schritt 8
Reichen Sie eine Heiratsurkunde ein.
Schritt 9
Die Mutter muss eine Erklärung schreiben, dass sie der Eintragung des Kindes in den Wohnraum des Vaters nicht widerspricht.
Schritt 10
Alle gesammelten Unterlagen müssen vom Leiter des Wohnungsamtes beglaubigt werden. In der Privatwirtschaft müssen Dokumente vom Vorsitzenden des Straßenkomitees beglaubigt werden.
Schritt 11
Die Passabteilung registriert das Kind und versieht die Geburtsurkunde des Kindes mit einem Meldestempel.
Schritt 12
Wird ein minderjähriges Kind nirgendwo gemeldet, wird den Eltern ein Ordnungsgeld auferlegt, weil sie sich nicht mit dem Kind anmelden.
Schritt 13
Für die Anmeldung eines Kindes am Wohnort eines Elternteils fallen keine Gebühren an – die Anmeldung ist kostenlos.