Verstößt Ihr Arbeitgeber regelmäßig gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen – zahlt beispielsweise keinen Lohn, gewährt keinen Urlaub oder hält einen Teil des Lohns in Form von Geldstrafen ein, können Sie sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Damit die Prüfung korrekt abläuft und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergriffen wurden, ist es notwendig, Ihre Beschwerde klar zu formulieren und im Antrag genau anzugeben.
Anleitung
Schritt 1
Informieren Sie sich über die Anschrift der Staatsanwaltschaft für den Bereich, in dem sich Ihr Unternehmen befindet. Sie können selbst eine Stellungnahme erstellen. Im Bedarfsfall können Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden.
Schritt 2
Richten Sie den Antrag auf den Namen des Staatsanwalts. Geben Sie in der Kopfzeile Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Adresse und Telefonnummer an.
Schritt 3
Nennen Sie die Essenz Ihres Problems. Es ist ratsam, emotionale Worte zu vermeiden und die Fakten so genau wie möglich zu beschreiben. Wenn Ihnen mehrere Verstöße aufgefallen sind, weisen Sie diese Punkt für Punkt an. Beachten Sie beispielsweise, dass es in Ihrem Unternehmen regelmäßig zu Lohnverzögerungen und Überstunden ohne Neuberechnung oder zu Problemen mit Urlaub und Krankheit kommt.
Schritt 4
Sammeln Sie Dokumente, die die bereitgestellten Informationen bestätigen. Dies können Bescheinigungen in der Form 2-NDFL, Erläuterungen, Erklärungen an den Leiter des Unternehmens, Erläuterungen sein. Machen Sie Kopien davon und fügen Sie sie Ihrer Bewerbung bei. Fügen Sie am Ende der Bewerbung unbedingt eine Liste der beigefügten Unterlagen bei.
Schritt 5
Machen Sie nach Abschluss der Registrierung des Antrags auch eine Kopie davon. Bewahren Sie alle Originaldokumente und eine Kopie des Antrags an die Staatsanwaltschaft in einer separaten Mappe auf. Vielleicht helfen Ihnen diese Papiere später bei der Einreichung einer Klageschrift vor Gericht.
Schritt 6
Sie können den Antrag persönlich bei der Staatsanwaltschaft abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein schicken. Innerhalb eines Monats sollte eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung Ihrer Frage durchgeführt werden, wonach eine offizielle Antwort an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet wird, in der die ergriffenen Maßnahmen aufgeführt sind. Nachdem Sie einen solchen Brief erhalten haben, entfernen Sie eine Kopie davon und fügen Sie sie dem bereits gesammelten Dokumentenordner bei.
Schritt 7
Sie müssen sich nicht persönlich an die Staatsanwaltschaft wenden. Wenn Sie bei der Arbeitsinspektion eine Beschwerde über Ihre Beschwerde einreichen, kann der Inspektor nach Prüfung von sich aus einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen. Dann können Sie sich beim Prüfer über das Ergebnis der Prüfung informieren. In diesem Fall kann der Verifizierungsprozess bis zu zwei Monate dauern.
Schritt 8
Wenn Sie mit dem Ergebnis der Prüfung nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, einen Antrag bei einer höheren Behörde – der Staats- oder Staatsanwaltschaft – zu stellen. Bedenken Sie, dass ein solches Ersuchen zwingende Gründe bedarf – zum Beispiel die bewusste Verzögerung der Prüfung oder die Weigerung der Staatsanwaltschaft, Ihnen das Ergebnis mitzuteilen.