Mal sehen, welche Perspektiven für Arbeit und Freizeit uns die Maiferien im laufenden Jahr 2016 eröffnen. Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch gibt es im Mai nur zwei Feiertage: 1. Mai - Frühlings- und Tag der Arbeit und 9. Mai - Tag des Sieges - das sind offiziell arbeitsfreie Feiertage, aber wir ruhen uns viel mehr aus, indem wir andere Feiertage auf diese Daten verschieben und, natürlich auf Kosten der traditionellen Wochenenden: samstags und sonntags.
Gemäß dem Produktionskalender haben wir in diesem Jahr nach dem 29. April (Freitag) vier Tage gleichzeitig frei: 30. April, 1. Mai, 2. Mai, 3. Mai. Dies sind die ersten Maiferien. Außerdem schlägt unsere Regierung vor, eine kurze Arbeitswoche auszuarbeiten - nur drei Tage: 4. Mai, 5. Mai, 6. Mai. Dann erwartet uns wieder ein langes Wochenende: drei Tage – 7. Mai, 8. Mai und 9. Mai – die zweiten Maiferien. Es gibt noch eine gute Nachricht: Da der Tag des Sieges auf Montag fällt, wird die zweite Arbeitswoche kurz sein - nur vier Tage: vom 10. Mai bis 13. Mai.
Zusammenfassend können wir feststellen, dass in der ersten Maihälfte Arbeitstage vom 4. bis 6. Mai (Drei-Tage-Woche) und vom 10. bis 13. Mai (Vier-Tage-Woche) sind, alle anderen Tage sind arbeitsfrei. Darüber hinaus finden ab dem 16. Mai Werktage und Wochenenden nach dem üblichen Zeitplan statt.
Oft stellt sich die Frage, lohnt es sich, einen Jahresurlaub oder einen Teil davon im Mai zu nehmen?
Bei der Zahlung lohnt es sich nicht, denn im Mai 2016 sind es nur 19 Werktage. Aus Sicht der Dauer ist es von Vorteil, denn durch die Feiertage können Sie Ihren Urlaub deutlich verlängern.
Betrachten wir den zweiten Fall genauer. Der Jahresurlaub wird, wenn er auf einen Feiertag fällt, auf seine Kosten verlängert. Somit gibt es im Mai zwei Feiertage (1. und 9.), wenn also ein Jahresurlaub darauf fällt, verlängert sich dieser um die entsprechende Anzahl Tage. Wenn Sie beispielsweise ab dem 4. Mai 7 Kalendertage Urlaub machen, ruhen Sie nicht am 10. Mai, sondern am 11. Mai einschließlich, nur wegen des "durchsetzten" Feiertags.
Die am wenigsten rentable Option in Bezug auf die Dauer ist die Vereinbarung eines Jahresurlaubs, der den 1., 2., 3. Mai in Folge umfasst, da der Urlaub am 1. Mai auf einen Feiertag fällt und der Urlaub daher auf den nächsten Tag verschoben wird am 2. Mai, der bereits ein freier Tag ist. Lassen Sie uns an einem Beispiel zeigen, womit dies verbunden ist: Angenommen, Sie planen einen Urlaub vom 25. April für 7 Kalendertage. Was wird am Ende passieren? Da der 1. Mai ein Feiertag ist, wird der Rest davon auf den 2. Mai verschoben, was auf jeden Fall ein freier Tag ist, aber kein Feiertag, daher zählt er als Urlaub - daher dauert Ihr Urlaub vom 25. April bis zum Mai 2. Das heißt, ein freier Tag am 2. Mai gilt für Sie als Urlaubstag, während es für alle anderen ein freier Tag ist. In diesem Fall „verlieren“Sie einen Ruhetag und gehen am 4. Mai mit Ihren Kollegen zur Arbeit.
Zusammenfassend betonen wir folgendes: Um den Jahresurlaub aufgrund der Maiferien zu "verlängern", ist es am vorteilhaftesten, einen Urlaub für Termine ab dem 4. Mai oder 10. Mai oder 16. Mai einzuplanen.
Darüber hinaus ist es weit verbreitet, an Werktagen „zwischen“Feiertagen unbezahlten Urlaub zu vereinbaren. Füllen Sie in diesem Fall einen Antrag nur für Werktage aus (z. B. vom 4. Mai bis 6. Mai - für drei Tage, vom 10. Mai bis 13. Mai - für vier Tage). Fügen Sie diesem Urlaub keine Wochenenden hinzu, da die Gesamtzahl der unbezahlten Urlaubstage (mehr als 14 pro Arbeitsjahr) die Anzahl der Jahresurlaubstage reduziert.