Dies soll nicht heißen, dass die offizielle Registrierung von Beziehungen im Standesamt für die moderne Gesellschaft beliebt ist. Ob es um das Zusammenleben geht, das setzt nicht nur eine Reihe positiver Eigenschaften, sondern auch einen erheblichen Nachteil voraus. Gemeinsam in einer Ehe nach Common Law zu teilen, kann eine entmutigende Aufgabe sein.
Viele Menschen haben Angst vor den Verpflichtungen, die einer Person mit der Unterschrift auf die Ehe auferlegt werden. Aus diesem Grund entscheiden sich junge Paare für ein Zusammenleben, wodurch unnötige Verantwortung entfällt. Außerdem setzt das Zusammenleben finanzielle Unabhängigkeit voraus. Entscheiden sich Menschen, das Zusammenleben zu beenden, stellt sich eine berechtigte Frage nach der Aufteilung des erworbenen Eigentums. Dieser Aspekt kann entweder friedlich oder unter Einschaltung eines Gerichts geklärt werden. Die Aufteilung des Eigentums bei einer Scheidung ist Sache eines jeden Paares.
Friedliche Aufteilung des Eigentums
Die standesamtliche Eheschließung begründet für die Ehegatten keine Verpflichtung. Gleiches gilt für den Teil des erworbenen Eigentums. Die gemeinsame Nutzung von gemeinsam erworbenen Sachen und Wertsachen ist nur nach § 252 BGB möglich. Darin heißt es, dass das Gericht das gesamte Eigentum der Mitbewohner nicht als gemeinsames, sondern als gemeinsames Eigentum anerkennen wird. Jeder Ehegatte muss nachweisen, dass er Eigentümer dieses oder jenes Erwerbs ist. Belege dafür sind nicht leicht zu finden.
Das Grundstück kann durch eine Vereinbarung friedlich aufgeteilt werden. Es ist notariell beglaubigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Im Vertragstext wird das gesamte Vermögen auf die Ehegatten aufgeteilt. Im Falle der Zustimmung der ehemaligen Liebenden unterschreiben sie und das Dokument erhält Rechtskraft. In der Praxis erfolgt die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung nicht immer friedlich.
Vermögensaufteilung durch ein Gericht
In den meisten Fällen können sich Paare bei der Scheidung nicht einigen, insbesondere wenn es sich um kostspielige gemeinsame Anschaffungen handelt. Zum Beispiel entscheidet sich ein Ehepaar in einer standesamtlichen Ehe für den Kauf einer Wohnung und tut dies gemeinsam. Die erworbene Immobilie wird als Option auf den Namen des Mannes dokumentiert. Im Falle einer Scheidung ist ein Mann aus rechtlicher Sicht vollwertiger Eigentümer einer Wohnung, diese kann nicht geteilt werden.
Wenn die andere Hälfte, deren Rechte verletzt wurden, nachweisen kann, dass sie auch eigene Mittel in den Kauf investiert hat, geht es vor Gericht. Zunächst muss das Gericht feststellen, dass es sich bei der Wohnung um Miteigentum handelt. Ist dies möglich, wird das Vermögen anschließend je nach Einkommen der Ehegatten aufgeteilt. Als Nachweis für die Beteiligung am Erwerb können Sie Zeugenaussagen, Unterlagen und eine Einkommensbescheinigung verwenden, um darauf hinzuweisen, dass tatsächlich eine Möglichkeit bestand, für den Erwerb Geld hinzuzufügen. Die gerichtliche Aufteilung des Vermögens der Ehegatten bei einer Scheidung sollte unter Einbeziehung erfahrener Rechtsanwälte erfolgen.