Das Unterschriftsrecht ist die dokumentierte Befugnis von Beamten, bestimmte Arten von Unterlagen in ihrem Verantwortungsbereich zu unterzeichnen. Das Zeichnungsrecht kann auf Bevollmächtigte übertragen bzw. widerrufen werden.
Anleitung
Schritt 1
Die Übertragung des Zeichnungsrechts erfolgt durch eine Verfügung für das Unternehmen oder durch Erteilung einer notariell beglaubigten Vollmacht. Ist ein Widerruf des Zeichnungsrechts erforderlich, hängt das Widerrufsverfahren unmittelbar davon ab, wie die Übertragung dieses Rechts zuvor formalisiert wurde.
Schritt 2
Wenn das Unterzeichnungsrecht auf Anordnung der Organisation übertragen wurde, stellen Sie ein neues Dokument aus, das die Wirkung des ersten ab einem bestimmten Datum aufhebt. Informieren Sie Bevollmächtigte gegen Unterschrift über den Widerruf des Zeichnungsrechts. Es kann ein Bekanntschaftsblatt oder ein formalisiertes Dokument sein.
Schritt 3
In Fällen, in denen das Zeichnungsrecht durch eine notariell beglaubigte Vollmacht übertragen wurde, müssen Sie sich zum Widerruf des Zeichnungsrechts an einen Notar wenden. Der Notar, der diese Vollmacht zuvor ausgestellt hat, führt das Verfahren zur Aufhebung durch. Informieren Sie danach den Bevollmächtigten über den Widerruf des Unterschriftsrechts. Ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Bevollmächtigten nicht möglich, senden Sie ihm ein Einschreiben mit Benachrichtigung.
Schritt 4
Unabdingbare Voraussetzung für den Widerruf der Zeichnungsberechtigung ist die Information der bisher zeichnungsberechtigten Person sowie aller Personen, die der Bevollmächtigte zuvor vertreten hat. Alle Handlungen, die die Person vor dem Zeitpunkt der Unterrichtung über den Widerruf des Unterschriftsrechts vorgenommen hat, haben Rechtskraft.
Schritt 5
Vergessen Sie nicht, die Originalvollmacht nach dem Widerruf abzuholen.