Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Wiederherstellung der finnischen Staatsbürgerschaft werden durch das finnische Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt, das im Land seit dem 01.06.2003 in Kraft ist. Es gibt drei Möglichkeiten, die finnische Staatsbürgerschaft zu erhalten: automatisch, auf Antrag und auf Antrag.
Anleitung
Schritt 1
Die erste Möglichkeit, die finnische Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist die automatische Verleihung der Staatsbürgerschaft. Ein Kind von zwei finnischen Staatsbürgern erwirbt automatisch die finnische Staatsbürgerschaft. Wenn der Vater des Kindes Finnisch ist und die Mutter die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates besitzt, erhält das Kind automatisch die finnische Staatsbürgerschaft, wenn die Ehe zwischen Mutter und Vater offiziell geschlossen wird. Für den Fall, dass das Kind nichtehelich geboren wurde, hängt die Lösung des Problems vom Geburtsort des Kindes ab. Darüber hinaus wird ein auf dem Territorium des Landes von Ausländern geborenes Kind automatisch finnischer Staatsbürger. Eine Ausnahme können Fälle sein, in denen das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft des Elternteils erwirbt. Ein adoptiertes Kind finnischer Eltern wird auch ein vollwertiger finnischer Staatsbürger, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption 12 Jahre oder jünger ist. Andernfalls erhält das adoptierte Kind auf Antrag die Staatsbürgerschaft.
Schritt 2
Die zweite Möglichkeit, die finnische Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist die Einreichung eines Antrags. Ein Ausländer, dessen Vater die finnische Staatsbürgerschaft besitzt, kann die finnische Staatsbürgerschaft beantragen. Ein Kind von finnischen Adoptiveltern, das über 12 Jahre alt wird, kann auf Antrag auch Staatsbürger des Landes werden. Darüber hinaus kann ein junger Mensch (18-22), der seit mehr als 10 Jahren oder seit mehr als 6 Jahren im Land lebt (vorausgesetzt, der Kandidat wurde in Finnland geboren), auf Antrag die Methode zur Erlangung der Staatsbürgerschaft nutzen. Auch ehemalige finnische Staatsbürger können ihre verlorene Staatsbürgerschaft wiedererlangen, indem sie ihren langjährigen Aufenthalt im Land nachweisen.
Schritt 3
Der gängigste Weg, die finnische Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist ein Antrag. Eine Person über 18 Jahre mit einem langen Aufenthalt im Land kann die Staatsbürgerschaft beantragen. Um ein vollwertiger Staatsbürger des Landes zu werden, darf eine Person außerdem keine Verurteilungen und Verstöße gegen finanzielle, soziale und rechtliche Verpflichtungen haben. Der Kandidat muss dokumentarisch nachweisen, dass er über ein stabiles Einkommen im Land verfügt, sowie einen Test über die Kenntnisse der finnischen Sprache mit 3 Schwierigkeitsgraden bestehen. Personen, die einen finnischen Staatsbürger geheiratet haben, durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft.