Der Kauf- und Verkaufsvertrag kommt bei Abschluss eines Geschäfts mit Immobilien jeglicher Art zustande. Bei Verlust eines Dokuments ist die Wiederherstellung mit geringem Aufwand möglich, wenn es in einem Notariat erstellt wurde. Aufgrund neuer Gesetzesänderungen ab dem 1. Januar 1996 ist es jedoch nicht erforderlich, den Vertrag mit einem Notar, daher wird es viel schwieriger sein, das verlorene Dokument wiederherzustellen.
Notwendig
- - Antrag bei einem Notar;
- - Antragstellung bei der vZTA;
- - eine Fotokopie des Verkäufervertrags;
- - Antrag auf FUGRTS.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1996 einen Kaufvertrag über Wohnimmobilien, Nichtwohnimmobilien oder Grundstücke abgeschlossen haben und das Dokument verloren haben, wenden Sie sich an das Notariat am Ort der Registrierung. Schreiben Sie einen Antrag auf ein Duplikat, zahlen Sie die staatliche Gebühr für Notardienste. Sie erhalten innerhalb weniger Stunden oder Tage ein Duplikat, es hängt davon ab, wie beschäftigt der Notar zum Zeitpunkt der Antragstellung ist und wie viel Sie für die Erbringung der Dienstleistung bezahlt haben.
Schritt 2
Wenn Sie ein nach dem 1. Januar 1996 abgeschlossenes Dokument verloren haben, als das Bürgerliche Gesetzbuch geändert und das Transaktionsverfahren vereinfacht wurde, sodass Sie Verträge in einfacher schriftlicher Form abschließen können. Zu diesem Zeitpunkt ist das Bundesgesetz 122-F3 über die obligatorische staatliche Registrierung von Eigentumsrechten an Immobilien, das vom Bundesamt für die einheitliche Registrierung von Eigentumsrechten durchgeführt wird, jedoch noch nicht in Kraft getreten. Dieses Gesetz trat am 31.01.1998 in Kraft. Das heißt, das Verfahren zur vereinfachten Registrierung bestand seit zwei Jahren, dies wurde jedoch nirgendwo aufgezeichnet. Eine solche Vereinbarung ist am schwierigsten wiederherzustellen.
Schritt 3
Um sich zu erholen, haben Sie zwei Möglichkeiten - den Verkäufer zu finden und eine Fotokopie seiner zweiten Kopie anzufertigen oder sich an das Büro für technisches Inventar zu wenden und eine Erklärung über den Eigentümer der Immobilie zu beantragen. BTI kann Ihnen kein Duplikat ausstellen, sondern nur eine Bescheinigung ausstellen, die das Eigentum an der Immobilie bestätigt. Es ist daher tatsächlich möglich, den in den Zeiträumen vom 1. Januar 1996 bis 31. Januar 1998 in einfacher Schriftform geschlossenen Vertrag nur durch Einholung einer Fotokopie des Verkäufervertrags wiederherzustellen.
Schritt 4
Wenn Sie den nach dem 31. Januar 1998 abgeschlossenen Kaufvertrag verloren haben, können Sie ihn durch eine Anfrage an die FUGRC wiederherstellen. Bei der Anmeldung von Schutzrechten verbleiben alle Fotokopien der Dokumente, einschließlich des Kaufvertrags, im Archiv des staatlichen Registrierungszentrums, sodass Sie leicht eine Fotokopie erhalten können, indem Sie die staatliche Gebühr für die Erbringung von Dienstleistungen bezahlen.