Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen gemäß dem Gesetz in das Eigentum der Erben über. Um dies sicherzustellen, gibt es jedoch ein bestimmtes Verfahren - die Eröffnung eines Erbfalls. Innerhalb seines Rahmens muss jeder Erbe seine Rechte spätestens zum angegebenen Zeitpunkt erklären. Alle Erbschaftshandlungen werden von einem Notar am Wohnort des Erblassers durchgeführt.
Anleitung
Schritt 1
Ab dem Tag des Todes des Erblassers beginnt der Countdown der gesetzlich festgelegten sechs Monate für die Annahme der Erbschaft. Sammeln Sie in dieser Zeit die für die Vorlage beim Notar erforderlichen Unterlagen ein. Nehmen Sie im Standesamt die Sterbeurkunde des Erblassers und im Passamt einen Auszug aus dem Hausbuch über die dauerhafte Eintragung des Verstorbenen am Todestag.
Schritt 2
Um den Status des Erben zu bestätigen, benötigen Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Testament oder, wenn Sie gesetzlich erben, Dokumente, die Ihre Beziehung zum Erblasser belegen. In diesem Fall werden in der Regel Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und ggf. weitere Dokumente vorgelegt. Bitte beachten Sie gleichzeitig, dass Sie bei einer Abweichung Ihres Nachnamens in verschiedenen Dokumenten zusätzlich zur Heiratsurkunde eine Nachnamensänderungsbescheinigung in Händen halten müssen. Machen Sie Kopien von allen gesammelten Dokumenten.
Schritt 3
Nach Artikel 1115 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation gilt der Wohnsitz (Registrierung) des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes als Ort der Erböffnung. Finden Sie heraus, welcher Notar die Website in der Umgebung betreut. Kommen Sie vor Ablauf der sechsmonatigen Frist für die Annahme der Erbschaft mit einem vollständigen Paket an Unterlagen zum Notar.
Schritt 4
Schreiben Sie beim Notar zwei Erklärungen - über die Eröffnung der Erbschaft und die Annahme der Erbschaft durch Sie persönlich. Geben Sie ihm die gesammelten Dokumente und Ihren Reisepass. In diesem Moment ist der Notar verpflichtet, auf Ihren ersten Antrag ein Erbschaftsverfahren zu eröffnen. Und sechs Monate nach dem Tod des Erblassers, wenn alle angekündigten Erben ihre Rechte erklären, stellt Ihnen der Notar eine Bescheinigung über die Annahme der Erbschaft aus. Dieses Dokument spiegelt den Ihnen zustehenden Anteil am Eigentum des Verstorbenen wider, in welcher Form auch immer er ausgedrückt wird.