Ein Sozialmietvertrag ist eine Vereinbarung, mit der der Eigentümer einer Wohnung, d. h. der Staat oder eine Gemeinde, diese an Bürger, die ihre Lebensbedingungen verbessern müssen, zur dauerhaften Nutzung übergibt.
Anleitung
Schritt 1
Um einen Sozialmietvertrag abzuschließen, müssen Sie sich an das Wohnungsamt des Bezirksamtes des Amtes für Wohnungspolitik und Wohnungswesen in Ihrer Nähe wenden. In diesem Fall ist folgendes Dokumentenpaket einzureichen: - eine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages;
- Reisepass des Antragstellers;
- Reisepässe aller Familienmitglieder und deren Kopien (für Bürger unter 14 Jahren, Geburtsurkunden);
- Bescheinigung über den Abschluss (oder die Auflösung) der Ehe (falls der Ehegatte als Vertragspartei auftritt);
- Bescheinigungen, die die familiären Bindungen bestätigen (falls andere Verwandte Vertragsparteien sind);
- Dokumente, die die Gründe für den Bezug einer Wohnung bestätigen: eine Anordnung (eine Kopie der Räumlichkeiten, der Sozialmietvertrag selbst, ein Auszug aus dem Hausbuch mit vollständigen Informationen über die in der Wohnung lebenden Bürger);
- andere Dokumente, die Informationen über die Umstände enthalten, die zur Berufung geführt haben.
Schritt 2
Die Mitarbeiter der Abteilung prüfen die eingereichten Unterlagen (Vollständigkeit und Gesetzeskonformität) und tragen sie in ein spezielles Buch ein. Anschließend wird dem Antragsteller ein Auszug mit einem Vermerk über das Eingangsdatum des Antrags ausgestellt. Bei Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen oder deren Widersprüchlichkeit mit dem Gesetz entscheidet die Bezirkswohnungskommission über die Möglichkeit des Abschlusses eines Sozialmietvertrages.
Schritt 3
Ein Sozialarbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit schriftlich abgeschlossen und von den Parteien unterzeichnet. Im Todesfall des Arbeitgebers kann jedes geschäftsfähige Familienmitglied an seine Stelle treten. Mit Zustimmung aller anderen Familienangehörigen kann auch jeder seiner fähigen Familienangehörigen anstelle des bisherigen Arbeitgebers die Anerkennung als Arbeitgeber verlangen.
Schritt 4
Ein Sozialarbeitsvertrag kann wie jeder andere Vertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien gekündigt werden. In diesem Fall muss der Kündigungswunsch des Mieters von seinen mit ihm im gleichen Wohnraum lebenden Familienangehörigen schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag gilt als gekündigt mit dem Tag, an dem der Mieter und seine Familienangehörigen aus der von ihnen bewohnten Wohnung ausziehen.