Bei Zweifeln am Ergebnis der forensischen Untersuchung hat der Antragsteller das Recht, diese ganz oder teilweise anzufechten. Dies ist ein unveräußerliches Recht eines jeden Bürgers, bei dessen Ausübung ihm durch wiederholte fachkundige Recherche geholfen werden kann.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich für eine erneute Überprüfung an ein anderes Unternehmen. Stellen Sie sicher, dass sie für die Erbringung von Expertendienstleistungen lizenziert ist. Vertrauen Sie die erneute Untersuchung Experten an, die an keinem Ausgang des Falls interessiert sind. In diesem Fall muss die Organisation alle Phasen der vorherigen Prüfung durchführen, um mögliche Fehler auszuschließen oder zu identifizieren.
Schritt 2
Am Ende des Studiums erhalten Sie ein Gutachten und eine Fachberatung, auf deren Grundlage eine unseriöse Prüfung angefochten werden kann. Die Schlussfolgerung muss in der vorgeschriebenen Weise erstellt werden, damit sie vor Gericht rechtskräftig ist. Dieselben Maßnahmen kann übrigens der Richter anordnen, wenn er an der Verlässlichkeit des Gutachtens zweifelt. Davon muss er nur überzeugt werden.
Schritt 3
Wenden Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen, um ein Gutachten zum Abschluss der Erstuntersuchung zu erstellen. Dieser Service bedeutet nicht, dass der Spezialist eine zweite Untersuchung durchführt. Es wird nur eine Stellungnahme zur Qualität der Erstuntersuchung abgegeben. Dies wird eine weitere Möglichkeit sein, das Fachwissen herauszufordern.
Schritt 4
Aus der Überprüfung erfahren Sie alle Feinheiten der Einhaltung oder Nichteinhaltung der Erstprüfung mit Normen, Regeln und Anweisungen. Außerdem wird es Klarstellungen zur Frage der Herausforderung von minderwertigem Fachwissen geben. Diese Überprüfung kann die fachliche Einschätzung der Kompetenz des Sachverständigen ernsthaft beeinträchtigen und kann vor Gericht verwendet werden.
Schritt 5
Stellen Sie einen Antrag bei den Justizbehörden, beschreiben Sie darin detailliert die Gründe, warum Sie den Ergebnissen der Erstprüfung nicht vertrauen und beantragen Sie eine erneute Prüfung, wenn Sie dies aus irgendeinem Grund nicht früher getan haben. Legen Sie dem Antrag das Ergebnis der Nachprüfung bzw. eine Begutachtung des ersten Gutachtens bei. Das Gericht kann sich weigern, dem Antrag stattzugeben, muss jedoch seine Ablehnung begründen.