Nach dem Tod eines Angehörigen werden nicht nur Immobilien vererbt, sondern beispielsweise auch Bankguthaben des Erblassers. Es ist jedoch etwas schwieriger, Beträge von Bankkonten zurückzufordern, als beispielsweise ein Recht auf eine Wohnung oder ein Grundstück zu erteilen.
Anleitung
Schritt 1
Nach dem Tod des Hinterlegers kann Geld aus seinem Depot durch Testament, durch letztwillige Verfügung sowie durch Gesetz an seine Erben ausgezahlt werden. Als Erbe können Sie unabhängig von der Frist für die Beantragung einer Kaution Geld erhalten. Beachten Sie jedoch, dass die Zahlung nur in der Struktureinheit erfolgt, in der die Kaution hinterlegt ist.
Schritt 2
Wenn Sie ein Testament als Erbe erhalten, hängt das Zahlungsverfahren vom Datum des Testaments ab. Wurde das Testament nach dem 1. März 2002 erstellt, so werden diese Einlagen in den Nachlass einbezogen und die Einzahlung der Einlage nach dem Tod des Einlegers erfolgt je nach Einzelfall.
Schritt 3
Besorgen Sie folgende Dokumente: eine testamentarische oder gesetzliche Erbschaftsurkunde, ausgestellt von einem Notar (einer anderen Person mit diesen Befugnissen), eine Verfügung des Notars, der für die Vermögensangelegenheiten des Hinterlegers zuständig ist, über die Erstattung aller Kosten im Zusammenhang mit der Tod des Einlegers, ein Sparbuch.
Schritt 4
Erstellen Sie gegebenenfalls eine notariell beglaubigte Vereinbarung über die Aufteilung des Erbguts. Erforderlich: Ausweisdokument; eine Bescheinigung über das Eigentum an einem gemeinsamen Eigentum der Ehegatten (muss von einem Notar oder einer anderen hierzu bevollmächtigten Person ausgestellt werden).
Schritt 5
Wurde das Testament vom Hinterleger vor dem oben genannten Datum erstellt, so gehören diese Einlagen nicht zum Erbgut, die Auszahlung erfolgt je nach Einzelfall erneut. Erstellen Sie bei dieser Option eine Sterbeurkunde, eine bei einer Bank erstellte letztwillige Verfügung, eine Bescheinigung über den Besitz eines Anteils an der gemeinsamen Immobilie der Ehegatten, ausgestellt von einem Notar oder einer anderen hierzu bevollmächtigten Person.
Schritt 6
Geben Sie der Bank ein Sparbuch (machen Sie sich selbst eine Kopie), ein Dokument zum Nachweis Ihrer Identität, eine Verfügung eines für die Vermögensangelegenheiten des Einlegers zuständigen Notars über die Erstattung aller Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Tod des Einlegers, eine Bescheinigung über die Erbschaft durch Testament (wenn der Hinterleger ein Testament ohne Einlagevorbehalt erstellt hat, muss auch das Testament notariell beglaubigt werden)