Die Polizei ist ein vernetztes System von mit Macht ausgestatteten Stellen mit dem Ziel, die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen, die Kriminalität zu bekämpfen, die öffentliche Ordnung, das Eigentum zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Anleitung
Schritt 1
Der Dienstübergang bei der Polizei wird durch Arbeitsgesetze sowie durch Gesetze über das Verfahren zum Dienst in den Organen für innere Angelegenheiten geregelt.
Bürger der Russischen Föderation, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können für den Polizeidienst eingestellt werden:
- das Alter des Bewerbers für die Stelle darf nicht weniger als 18 Jahre und nicht älter als 35 Jahre sein (Geschlecht, Rasse, Nationalität, Herkunft, Vermögens- und Dienststatus, Wohnort, Religionszugehörigkeit spielen keine Rolle);
- Beherrschung der Staatssprache der Russischen Föderation;
- das Vorhandensein einer Ausbildung, die nicht unter der Sekundarstufe (vollständig) allgemein ist;
- die Fähigkeit, im Hinblick auf ihre persönlichen und geschäftlichen Eigenschaften, ihre körperliche Fitness und ihren Gesundheitszustand die dienstlichen Aufgaben eines Polizeibeamten zu erfüllen.
Personen, die sich nicht ständig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, keine Aufenthaltserlaubnis haben, die wegen Begehung einer Straftat strafrechtlich verfolgt wurden, die im letzten Jahr wiederholt in die Verwaltungsverantwortung gestellt wurden, bevor sie eine Stelle bei der Polizei anstrebten, kann nicht bei der Polizei dienen.
Schritt 2
Bürger, die bei der Polizei dienen möchten, legen der Personalabteilung das erforderliche Dokumentenpaket (Antrag auf Arbeit, Autobiografie, Arbeitsbuch, Kopie des Reisepasses usw.) als Test, der eine alkoholische, toxikologische oder Drogenabhängigkeit identifiziert.
Schritt 3
Die Zulassung eines Bürgers zum Dienst wird durch einen Ernennungsbefehl für die Stelle formalisiert, wonach eine Personalakte angelegt wird. Um seine beruflichen Fähigkeiten zu testen, wird einem Dienstanfänger eine Probezeit von drei bis sechs Monaten zugeteilt. Während der Probezeit gilt der Polizist als Auszubildender. Die Probezeit ist in der Dienstzeit bei der Polizei enthalten.