Laut Gesetz müssen minderjährige Kinder bei ihren Eltern leben. Das Kind wird dort registriert, wo seine Eltern oder ein Elternteil registriert ist. Dieser Umstand ist ausreichend und die Zustimmung des Wohnungseigentümers ist nicht erforderlich. Um ein Kind anzumelden, wenden Sie sich mit den erforderlichen Dokumenten an die Passabteilung.
Notwendig
- -Stellungnahme
- -Reisepass der Eltern
- -Geburtsurkunde
- -Auszug aus dem persönlichen Konto
- -Erlaubnis des zweiten Elternteils
Anweisungen
Schritt 1
Um ein minderjähriges Kind in einer Wohnung anzumelden, müssen Sie sich an das Passamt des Gebietes wenden, in dem sich der Wohnraum befindet.
Schritt 2
Schreiben Sie eine Aussage über den Wunsch, ein Kind zuzuweisen. Geben Sie eine Liste der erforderlichen Dokumente an. Diese Liste enthält - den Reisepass der Eltern des Kindes mit dauerhafter Registrierung am Ort der Registrierung. Geburtsurkunde des Kindes. Ausreiseformular vom bisherigen Wohnort. Ein Auszug aus dem persönlichen Konto der Wohnung, in der Sie sich anmelden. Eine Kopie der Geburtsurkunde. Alle Unterlagen müssen vom Leiter des Wohnungsamtes beglaubigt werden.
Schritt 3
Wenn ein minderjähriges Kind von einem der Elternteile - einer Mutter oder einem Vater - registriert wird, benötigen Sie zur Registrierung zusätzlich die Erlaubnis des zweiten Elternteils, einen Auszug aus dem persönlichen Konto der Wohnung, in der der andere Elternteil registriert ist. Heiratsurkunde der Eltern.
Schritt 4
Liegt keine Ausreisebescheinigung vom bisherigen Wohnort vor, stellt die Passabteilung beim Passamt des bisherigen Wohnorts einen Antrag auf Entlassung des Kindes.
Schritt 5
Ein minderjähriges Kind muss am Wohnort gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderung wird den Eltern des Kindes eine Geldbuße in Höhe von zwei- bis dreitausend Rubel auferlegt.