Die Entscheidung des Gerichts beendet die Prüfung der Sache in der Sache sowohl bei den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Zivilsachen als auch bei den Schiedsgerichten. Die am Verfahren beteiligten Personen haben das Recht, sich mit allen Verfahrensunterlagen einschließlich der Gerichtsentscheidung vertraut zu machen. Die Bekanntmachung mit der Gerichtsentscheidung erfolgt durch Zustellung von Kopien der Gerichtsentscheidung an die am Verfahren beteiligten Personen. Wie bekommen Sie eine Kopie der Gerichtsentscheidung in die Hände?
Anleitung
Schritt 1
Sowohl die allgemeinen Gerichte als auch die Schiedsgerichte entscheiden unmittelbar nach Prüfung des Falles, die endgültige Entscheidung wird innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung des Verfahrens erstellt.
Eine Kopie der Gerichtsentscheidung kann persönlich durch Erscheinen vor Gericht mit Ausweispapieren angefordert werden.
Schritt 2
Sie können auch Ihren mit der entsprechenden Vollmacht bevollmächtigten Vertreter schicken, um eine Kopie der Gerichtsentscheidung zu erhalten. Der Vertreter muss eine Vollmacht, falls diese nicht in der Akte vorhanden ist, und Ausweispapiere mitführen.
Schritt 3
Geht eine Kopie der Entscheidung nicht persönlich oder durch einen Vertreter an den Fallbeteiligten, können die Gerichte diese per Post zusenden. Artikel 214 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation sieht vor, dass Kopien der Entscheidung eines Gerichts der allgemeinen Gerichtsbarkeit innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der endgültigen Entscheidung des Gerichts an Personen, die an dem Verfahren beteiligt sind, aber bei der Anhörung anwesend.
Schritt 4
Nach der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation (APC RF) gilt die Entscheidung des Schiedsgerichts als angenommen, wenn sie vollständig getroffen wurde. Artikel 177 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation legt fest, dass das Schiedsgericht allen am Verfahren beteiligten Personen innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Entscheidung eine Kopie der Entscheidung gegen Quittung zustellt oder Kopien des Gerichts zusendet Entscheidung per Post per Einschreiben mit Rückschein.