Wenn Sie die Möglichkeit haben, Menschen in Not zu helfen, sollten Sie dies tun. Es ist gar nicht so schwer, karitative Hilfe zu vermitteln, wie es auf den ersten Blick scheint.
Anleitung
Schritt 1
Beantragen Sie karitative Hilfe nur zusammen mit sachkundiger Vorlage von Unterlagen bei der zuständigen Finanzbehörde. Der Steuerabzug darf nicht mehr als 25 % des Einkommens betragen, das ein Bürger während des Besteuerungszeitraums (ein Kalenderjahr) bezogen hat.
Schritt 2
Fügen Sie in Ihrer Steuererklärung eine Liste von Einrichtungen zur gezielten Verwendung von Mitteln aus Einkünften für wohltätige Zwecke bei. Die Möglichkeit zum Steuerabzug besteht in folgenden Fällen:
- Übertragung von Mitteln für den Bedarf von Bildungseinrichtungen, Kultur, Wissenschaft, Gesundheitswesen usw.;
- Überweisung von Mitteln auf die Konten von Vorschul- und Bildungseinrichtungen, Körperkultur- und Sportorganisationen;
- Überweisung von Geldern an religiöse Organisationen in Form von Spenden.
Schritt 3
Die Erklärung (Formular 3-NDFL) wird am Wohnort des Bürgers abgegeben und kann per Brief per Post versandt werden. Wenn die Berechtigung zum Steuerabzug nachgewiesen ist, schickt Ihnen das Finanzamt einen schriftlichen Bescheid über den zu erstattenden Betrag. Danach beantragen Sie beim Finanzamt die Erstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer. Geben Sie Ihre Kontonummer und den Erstattungsbetrag im Antrag an. Die Rückerstattung muss im nächsten Monat auf dem angegebenen Konto eingehen.
Schritt 4
Bei einer gemeinnützigen Spende zwischen zwei Institutionen oder Organisationen (juristische Personen) erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung, in der Angaben zur Spende enthalten sein müssen. Der Spender kann eine im Vertrag festgelegte Spende nicht verweigern.