Bei Kreditverträgen oder Bankdarlehen ist eine Bürgschaft eine der gängigsten Möglichkeiten, die Erfüllung von Verpflichtungen abzusichern. Und wenn der Schuldner aus irgendeinem Grund seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen kann, liegt die Verantwortung beim Bürgen.
Anweisungen
Schritt 1
Machen Sie sich zunächst klar, was eine Bürgschaft ist. Diese Art der Sicherstellung der Vertragserfüllung impliziert, dass der Bürge gegenüber dem Gläubiger für die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Schuldners gesamtschuldnerisch haftet.
Schritt 2
Für den Bürgen besteht die gesamtschuldnerische Haftung darin, dass der Gläubiger wählen kann, wem er seine Forderungen vorlegt: dem Schuldner oder dem Bürgen. Geldschulden werden in der Regel durch einen Bürgen unter Berücksichtigung der darauf aufgelaufenen Zinsen und Strafen besichert. Im Rahmen eines Pfand- oder Hypothekenverhältnisses kann der Bürge jedoch sein Eigentum als Sicherheit leisten.
Schritt 3
Schließen Sie einen schriftlichen Bürgschaftsvertrag ab. Es kann entweder zwei- oder dreigliedrig (mit Beteiligung des Schuldners) sein. Nennen Sie im Vertrag wesentliche Bedingungen wie die Frist für die Erfüllung der Hauptverpflichtung und die Höhe der vom Bürgen gesicherten Schuld. Darüber hinaus muss der Vertrag auch den Zeitrahmen für die Bürgschaft festlegen.
Schritt 4
Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachgekommen ist, können Sie ihn oder den Bürgen nach Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Auch die gleichzeitige Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Schuldner und seinen Bürgen ist zulässig.
Schritt 5
Wenn der Bürge die Verpflichtung als erster erfüllt, hat er das Recht, vom Schuldner den im Regress gezahlten Betrag zu erhalten. In diesem Fall wird der Bürge Gläubiger des Schuldners. Wird die Verpflichtung vom Schuldner früher erfüllt, ist er verpflichtet, den Bürgen unverzüglich zu benachrichtigen. Es kann eine Situation eintreten, in der die Verpflichtung sowohl vom Schuldner als auch vom Bürgen erfüllt wird. Der Bürge hat dann das Recht, den entsprechenden Betrag sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger einzuziehen.
Schritt 6
Denken Sie an die Gründe, bei deren Eintritt die Bürgschaft vorzeitig beendet wird. Dies sind zum einen ohne Zustimmung des Bürgen eingetretene Änderungen der Hauptpflicht, durch die sich der Umfang seiner Verantwortung erhöht. So hat die Bank beispielsweise die Zinsen für den Kreditvertrag ohne Absprache mit dem Bürgen erhöht. Zweitens wurde die Übertragung der Schuld aus der Hauptschuld ohne Zustimmung des Bürgen vollzogen. Dies schließt Fälle ein, in denen die Verpflichtungen des Schuldners auf seine Erben übergegangen sind.