Achten Sie bei der Planung des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie auf die ordnungsgemäße Gestaltung des Kaufvertrages, da das Fehlen wesentlicher Bedingungen oder deren ungenaue Angabe später für die Vertragsparteien große Schwierigkeiten bis hin zum Gericht bedeuten kann. Nach Abschluss des Vertrages ist es auch erforderlich, die Übertragung von Rechten an Immobilien und in bestimmten Fällen den Vertrag selbst in der vorgeschriebenen Weise zu registrieren.
Anleitung
Schritt 1
Denken Sie daran, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Immobilien Vertragsgegenstand und Preis sind. Die Wesentlichkeit der Bedingungen bedeutet, dass der Vertrag bei Fehlen oder unrichtiger Angabe nicht als geschlossen gilt. Vertragsgegenstand ist der Immobiliengegenstand, über den das Geschäft getätigt wird. Es ist wichtig, im Vertrag die Daten anzugeben, die eine eindeutige Definition dieses Objekts ermöglichen. Typischerweise umfassen solche Daten die Kataster- oder bedingte Nummer des Objekts, seine Adresse, das Gebiet.
Schritt 2
Nachdem Sie sich auf die wesentlichen Bedingungen geeinigt haben, vereinbaren Sie mit der anderen Partei Ihre Rechte und Pflichten sowie den Vergleichsmechanismus zwischen Ihnen. Fügen Sie gegebenenfalls auch eine Klausel über die obligatorische vorgerichtliche Beilegung von Streitigkeiten hinzu. Stellen Sie sicher, dass beide Parteien am Vertragsende ihre Daten (bei natürlichen Personen sind dies Passdaten, bei juristischen Personen - Name, PSRN, TIN, KPP, Adresse) und Bankkontodaten korrekt angeben.
Schritt 3
Denken Sie daran, dass der Vertrag über den Verkauf von Immobilien immer schriftlich durch die Erstellung eines Dokuments abgeschlossen wird. Bereiten Sie drei Kopien der Vereinbarung vor - für jede der Parteien und für die Registrierungsbehörden.
Schritt 4
Die Übertragung von Immobilien erfolgt im Rahmen einer Übertragungsurkunde. Dieser Vertrag muss wie der Vertrag schriftlich in Form eines einzigen Dokuments abgefasst werden. Es wird von beiden Parteien unterschrieben. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gilt das Eigentum als übertragen. Daher müssen Sie zusätzlich zum Vertrag eine Übertragungsurkunde oder ein ähnliches Dokument über die Übertragung der Immobilie erstellen.
Schritt 5
Die Übertragung von Rechten an dem Immobilienobjekt muss bei den Behörden von Rosreestr angemeldet werden. Dazu müssen die Vertragsparteien bei der örtlichen (am Ort der Immobilien) Agentur von Rosreestr erscheinen und einen Antrag auf Registrierung, eine Vereinbarung, eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühren und andere in der Bundesgesetz "Über die staatliche Registrierung von Rechten an Immobilien und Transaktionen damit" … In einigen Fällen (bei der Übertragung von Wohneigentumsrechten) werden die Verträge selbst registriert. Die Anmeldung erfolgt innerhalb von 30 Tagen.