Sie haben sich von Ihrer Frau getrennt, ihr Kind ist aber noch in Ihrem Wohnraum gemeldet? Dies erschwert Ihr Leben erheblich, Sie müssen für einen zusätzlichen Mieter bezahlen und haben außerdem keine Möglichkeit, Ihre eigene Wohnung zu verkaufen. Und wenn es nicht privatisiert ist, können Sie diesen Prozess nicht starten, weil Sie befürchten, dass ein weiterer Mieter einen Anteil an der Wohnfläche beansprucht. Es gibt nur einen Ausweg - jemanden zu vertreiben, der nicht mehr zu Ihrer Familie gehört.
Notwendig
- - der Pass;
- - ein Auszug aus dem Hausbuch;
- - Scheidungsurkunde.
Anleitung
Schritt 1
Wenn das Kind minderjährig ist, wenden Sie sich an die Mutter und versuchen Sie, mit ihr eine Entlassung zu vereinbaren. Viele Mütter sind jedoch nicht damit einverstanden, die Anmeldung eines Kindes zu verweigern, um Anspruch auf Leistungen in einer bestimmten Klinik zu haben oder sich an ihrem Wohnort an einer renommierten Schule anmelden zu können. Weigert sich der Ex-Ehepartner kategorisch, das Kind zu entlassen, müssen Sie vor Gericht gehen.
Schritt 2
Erklären Sie in der Klageschrift, dass Ihr Ex-Ehepartner aufgrund der Zerrüttung Ihres Familienverhältnisses getrennt lebt und an einer anderen Adresse gemeldet ist. Laut Gesetz muss ihr Kind am Wohnort der Mutter gemeldet werden. Sie sind nicht verpflichtet, sich über die Lebensumstände Ihrer Ex-Frau zu informieren – seine Eltern sollten dem Kind eine menschenwürdige Unterkunft bieten.
Fügen Sie der Klageschrift eine Kopie der Scheidungsurkunde und einen Auszug aus dem Hausbuch bei, die Sie beim Passamt oder beim Wohnungsamt beziehen können.
Schritt 3
Bereiten Sie sich auf Ihre Probe vor. Wenn das Kind in Ihrer Wohnung nominell gemeldet ist und tatsächlich an einer anderen Adresse wohnt, sind Ihre Chancen auf eine schnelle Entlassung des Scheinmieters sehr hoch. Als Zeugen können Sie Nachbarn einbeziehen, die bestätigen, dass dieses Kind nicht in Ihrer Wohnung wohnt.
Schritt 4
Handelt es sich bei dem angemeldeten Kind um einen Erwachsenen, geben Sie in Ihrer Klageschrift an, dass Sie die Abmeldung auf Ihrem Grundstück beantragen, da es nicht mehr zu Ihrer Familie gehört. Wenn Sie der alleinige Eigentümer der Wohnung sind, geht das Verfahren schnell und das Gericht wird höchstwahrscheinlich zu Ihren Gunsten entscheiden. Ein Auszug aus einer Gemeindewohnung kann deutlich länger dauern und mehr als eine Gerichtsverhandlung erfordern. Bitte beachten Sie, dass das erwachsene Kind Ihrer Ex-Frau sich mit einem Antrag auf Wiederherstellung seiner Rechte rächen kann.