Wenn Sie sich von Ihrem Mann scheiden lassen und er weiterhin als Mieter in Ihrem Wohnraum geführt wird, können Sie ihn nur in gesetzlich vorgeschriebener Weise ausschreiben. Wenn die Wohnung, deren alleiniger Eigentümer Sie sind, in der Ehe erworben wurde, können Sie Ihren Ex-Mann nicht unbeschadet ausschreiben.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn Ihr Ex-Mann nicht mit Ihnen zusammenlebt, sondern in einer Ihnen gehörenden Wohnung im Rahmen eines Sozialmietvertrages gemeldet ist, können Sie ihn gerichtlich ausschreiben: - wenn er eine andere Wohnung hat, deren Eigentümer er ist Eigentümer;
- wenn seine freiwillige Einwilligung vorliegt;
- über die Tatsache des Wohnungstausches. In allen anderen Fällen können Sie Ihren Ehemann nur durch eine gerichtliche Entscheidung entlassen, die auf der Grundlage einer Bescheinigung des Wohnungsamts angenommen wird, in der die Tatsachen seiner Schulden auf Stromrechnungen bestätigt werden innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Scheidung.
Schritt 2
Möglicherweise benötigt das Gericht auch andere Beweise, um zu beweisen, dass Ihr Ex-Mann nicht in Ihrer Wohnung ist. Daher müssen Sie nicht nur Dokumente zur Neuberechnung der Nebenkosten aufgrund einer Scheidung (von der Wohnungsabteilung) einreichen, sondern auch Informationen über die Wohnung, die er (oder seine Verwandten oder Freundin) hat, wo er sich derzeit befindet und Augenzeugenberichte (Mitbewohner).
Schritt 3
Machen Sie sich darauf gefasst, dass der Ex-Mann auch Zeugen beiziehen kann oder behaupten kann, dass sich seine persönlichen Sachen in dieser Wohnung befinden und nur Sie ihn am Leben hindern. Besorgen Sie sich in diesem Fall eine Bescheinigung des Bezirkspolizisten, dass es Ihnen nichts ausmacht, dass Ihr Ex-Mann mit Ihnen in derselben Wohnung lebt.
Schritt 4
Wenn das Gericht feststellt, dass Ihr Ex-Ehemann an einer anderen Adresse lebt, aber noch in Ihrem Wohnraum gemeldet ist, nehmen Sie eine beglaubigte Kopie des Gerichtsbeschlusses und beglaubigte Kopien der Dokumente mit, die belegen, dass er nicht bei Ihnen wohnt, und wenden Sie sich an den Reisepass Büro.
Schritt 5
Verbüßt Ihr Ehemann (unabhängig davon, ob Sie geschieden sind oder nicht) eine Strafe in einer Justizvollzugsanstalt, können Sie ihn nur für die Dauer seiner Freiheitsstrafe entlassen. Übrigens, wenn das Gericht später beweist, dass Sie Ihren Mann entlassen und dann diese Wohnung getauscht haben, kann er nach seiner Rückkehr aus der Haft die Wiederherstellung des Wohnrechts oder eine gleichwertige Entschädigung verlangen.
Schritt 6
Sie können Ihren Mann nur dann aus der privatisierten Wohnung schreiben, wenn Sie Eigentümer der Wohnung werden: - nach der Erbschaft;
- nach Abschluss eines Schenkungsvertrages mit einem Dritten;
- Sie haben es vor der Eheschließung an Vermögen erworben. In allen anderen Fällen (unabhängig davon, ob der Ehemann Miteigentümer der Wohnung ist oder nicht) können Sie ihn erst abschreiben, wenn er seinen Anteil an diesem Vermögen hat, den Sie schulden ihm, wird bei Gericht in bar oder durch Wohnungstausch festgestellt.