So Beantragen Sie Die Schirmherrschaft

Inhaltsverzeichnis:

So Beantragen Sie Die Schirmherrschaft
So Beantragen Sie Die Schirmherrschaft

Video: So Beantragen Sie Die Schirmherrschaft

Video: So Beantragen Sie Die Schirmherrschaft
Video: So war der Alltag in der DDR | Geschichte 2024, November
Anonim

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation bedeutet Patronage die Unterstützung von Bürgern, die die Volljährigkeit erreicht haben, bei der Ausübung von Handlungen und Pflichten, die sie selbst aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht ausführen können.

So beantragen Sie die Schirmherrschaft
So beantragen Sie die Schirmherrschaft

Anleitung

Schritt 1

Um eine Gönnerschaft zu etablieren, gibt es eine Reihe strenger Bedingungen: Der Grund für die Einrichtung einer Gönnerschaft sollte der Gesundheitszustand eines Bürgers sein, der es ihm nicht erlaubt, seine Rechte und Pflichten unabhängig und vollständig auszuüben (die Gründe können schwere Krankheit, Behinderung sein)., Alter usw.); ein Bürger, über den eine Schirmherrschaft ausgeübt wird, muss voll intellektuell fähig sein, dh in der Lage sein, sein Handeln angemessen einzuschätzen und Entscheidungen unter Berücksichtigung der Folgen seiner Adoption zu treffen.

Schritt 2

Die Zustimmung des Bürgers einholen, über den die Schirmherrschaft begründet ist; hierfür muss der Bürger einen schriftlichen Antrag beim Sozialamt am Wohnort stellen. Geben Sie die freiwillige Zustimmung des Assistenten bei der Einrichtung des Patronats vor, der Assistent muss körperlich gesund und voll funktionsfähig sein; Es muss ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger, über den die Schirmherrschaft besteht, und dem Assistenten bestehen.

Schritt 3

Vergessen Sie nicht, die Zustimmung des Sozialschutzamtes am Wohnort zur Einrichtung der Schirmherrschaft einzuholen sowie eine Vereinbarung zwischen dem Bürger, über den die Schirmherrschaft begründet wird, und dem Assistenten abzuschließen (die Vertragsart kann alles sein: Abtretung, Treuhandverwaltung usw., sowohl dringend als auch auf unbestimmte Zeit)).

Schritt 4

Unter diesen Bedingungen wird dem Bürger durch Beschluss der Gemeindeverwaltung ein Helfer ernannt. Dieser Beschluss und die abgeschlossene Vereinbarung sind die Grundlage dafür, dass der Helfer auf Kosten des bevormundeten Bürgers Handlungen und Transaktionen zur Befriedigung der alltäglichen Bedürfnisse des bevormundeten Bürgers durchführen kann.

Schritt 5

Die Gönnerschaft kann kostenlos sein, oder die Dienste eines Assistenten können auf Kosten des bevormundeten Bürgers bezahlt werden. Diese Aspekte sind im Patronatsvertrag geregelt.

Schritt 6

Um einen Beschluss über die Einrichtung einer Schirmherrschaft zu erhalten, müssen Sie die folgende Liste von Dokumenten vorlegen: Ein Bürger, der eine Schirmherrschaft benötigt, stellt bereit: einen schriftlichen Antrag auf Ernennung eines Assistenten, ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Schirmherrschaft, einen Reisepass, eine Bescheinigung des Wohnorts, ggf. Unterlagen über Eigentumsrechte, ggf. Rentenbescheinigung und Heiratsurkunde; eine potenzielle Hilfskraft stellt einen schriftlichen Antrag auf Errichtung einer Patronage, einen Reisepass, eine Wohnsitzbescheinigung, ein ärztliches Attest, eine Einkommensbescheinigung, eine Beschreibung des Arbeitsplatzes und eine schriftliche Einwilligung der Familienangehörigen vor, die das Alter erreicht haben Mehrheit, mit der Etablierung der Schirmherrschaft.

Schritt 7

Die Anwesenheit eines förderungsbedürftigen Bürgers, von Kindern oder sonstigen nahen Angehörigen, die gesetzlich zur Betreuung verpflichtet sind, ist kein Grund, die Beantragung einer Gönnerschaft zu verweigern. Die Schirmherrschaft kann aus einer Reihe von objektiven Gründen beendet werden, wie zum Beispiel Ablauf der Vertragslaufzeit, Unterbringung der bevormundeten Person in einer medizinischen Einrichtung, Entscheidung der örtlichen Abteilung für Sozialschutz der Bevölkerung usw.

Empfohlen: