Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts wird eine der Parteien damit unzufrieden sein. Und wenn Sie der Meinung sind, dass eine nicht zu Ihren Gunsten getroffene Entscheidung unfair und unvernünftig ist, haben Sie die Möglichkeit, bei einer höheren Instanz Berufung einzulegen. Dazu müssen Sie einen Widerspruch korrekt verfassen und einreichen.
Notwendig
- - Gerichtsurteil;
- - Daten der am Fall beteiligten Personen;
- - Bürgerliches Gesetzbuch.
Anleitung
Schritt 1
Geben Sie in der Beschwerde folgende Daten an: den Namen des Schiedsgerichts, bei dem sie eingereicht wird; den Namen der Person, die die Beschwerde einlegt, sowie aller am Verfahren beteiligten Personen; den Namen des Schiedsgerichts, das die angefochtene Entscheidung getroffen hat.
Schritt 2
Notieren Sie die Fallnummer und das Datum der Entscheidung. Außerdem muss die Beschwerde den Streitgegenstand enthalten.
Schritt 3
Nennen Sie alle Anforderungen des Beschwerdeführers und die Gründe, aus denen die Entscheidung angefochten werden sollte. Diese Klausel muss Verweise auf Gesetze und andere behördliche Rechtsakte enthalten.
Schritt 4
Beschreiben Sie detailliert die Umstände des Falls und die damit verbundenen Beweise.
Schritt 5
Schreiben Sie eine Liste mit Dokumenten, die Ihre Beschwerde begleiten. Sie können auch Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen und andere Informationen angeben, die für die Prüfung Ihres Falls erforderlich oder nützlich sein können.
Schritt 6
Kopien der Beschwerde mit beigefügten Unterlagen, die sie möglicherweise nicht haben, per Einschreiben mit Benachrichtigung an andere Verfahrensbeteiligte senden. Oder geben Sie alle Unterlagen gegen Quittung persönlich ab.
Schritt 7
Fügen Sie Ihrer Beschwerde folgende Unterlagen bei: eine Kopie der angefochtenen Entscheidung; eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr oder eine Petition, die eine Bestätigung der Zahlung eines Zahlungsaufschubs darstellt; ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass Kopien der Beschwerde und der ihr beigefügten Unterlagen anderen am Verfahren beteiligten Personen zugegangen sind; Vollmacht, die das Recht zur Unterzeichnung der Beschwerde bestätigt.
Schritt 8
Reichen Sie Ihre Berufung spätestens einen Monat nach der Entscheidung des erstinstanzlichen Schiedsgerichts ein. Wird diese Frist versäumt, können Sie beim Schiedsgericht der Berufungsinstanz einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Die Entscheidung kann positiv sein, sofern der Antrag spätestens sechs Monate nach dem Datum der angefochtenen Entscheidung gestellt wird und triftige Gründe für die Fristversäumung vorliegen.
Schritt 9
Reichen Sie die vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnete Beschwerde beim erstinstanzlichen Schiedsgericht ein. Dieses wiederum muss das Schriftstück zusammen mit dem zu behandelnden Fall spätestens drei Tage nach Eingang an das Schiedsgericht der Berufungsinstanz übergeben.