Rechtsverletzungen durch jede natürliche oder juristische Person können bei der zuständigen Justizbehörde beschwert werden. Der Kläger muss eine nach geltendem Recht erstellte Klageschrift einreichen.
Anleitung
Schritt 1
Beschwerden, Ansprüche und sonstige Äußerungen über die Verletzung bestimmter Rechte werden in Form einer Klageschrift bei der zuständigen Justizbehörde eingereicht. Ein Anspruch sollte nur dann erhoben werden, wenn alle friedlichen Argumente zur Beilegung des Streits erschöpft sind. Bestimmen Sie je nach Art des Rechtsstreits und der Beziehung zwischen dem Kläger und dem Beklagten das geeignete Gericht, das sich an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation orientiert.
Schritt 2
Erstellen Sie eine Klageschrift nach den allgemein anerkannten Standards, die in der entsprechenden Verfahrensordnung festgelegt sind. Weichen Sie nicht von den Regeln ab, sonst lehnt das Gericht das Verfahren im Zusammenhang mit der Verletzung des Verfahrens zur Einreichung einer Klageschrift ab. Geben Sie im Dokument selbst den Namen der Justizbehörde, die Prozessbeteiligten mit ihren Adressdaten, den Beschwerdegegenstand und den Anspruch des Klägers an. Handelt es sich bei dem Antrag um die Geltendmachung eines Sachschadens, so geben Sie genau den gesamten geforderten Betrag an, der vom Beklagten geschuldet wird. Es ist ratsam, dem Dokument verschiedene Materialien beizufügen, die vom Gericht als Beweismittel im Fall zu Ihren Gunsten verwendet werden können.
Schritt 3
Übergeben Sie die Antragsbeschwerde persönlich an die Mitarbeiter der Gerichtskanzlei oder senden Sie die Klage per Post an die Adresse des Gerichts. Um bei der Wahl des geeigneten Gerichts nicht verwechselt zu werden, ist es besser, eine Klage unverzüglich an das Gericht am Wohnsitz des Beklagten, an die juristische Anschrift der Organisation oder den Standort der Immobilie im Zusammenhang mit der Disput. Wenn Sie jedoch den Aufenthaltsort des Klägers nicht kennen, können Sie beim Gericht an Ihrem Wohnort Beschwerde einlegen. Dieses Recht wird auch in einigen anderen Fällen gewährt, die in der geltenden Gesetzgebung festgelegt sind.