Jeder Bürger im volljährigen Alter, der in einer Wohnung registriert ist, hat das Recht auf freiwillige Wohnungsprivatisierung. Es ist erforderlich, die für die Anmeldung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen beim Amt für Wohnungspolitik und Wohnungsbaufonds Ihres Wohnortes einzureichen.
Notwendig
- - Originale und Kopien von Personalausweisen der in der Wohnung lebenden Personen;
- - ein Auszug aus dem Hausbuch (falls erforderlich);
- - Antrag auf Privatisierung;
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich an das Büro des Ministeriums für Wohnungspolitik und Wohnungswesen, um das Privatisierungsverfahren abzuschließen. Die zuständige Abteilung ist in diesem Fall die Abteilung für Privatisierung und Registrierung von Eigentumsrechten. Stellen Sie den Mitarbeitern Originale und Kopien aller Ausweisdokumente von Familienmitgliedern zur Verfügung: Reisepässe oder Geburtsurkunden für Kinder unter 14 Jahren.
Schritt 2
Bestätigen Sie die erstmalige Teilnahme am Privatisierungsverfahren, wenn Sie die Anmeldung in der privatisierten Wohnung nach dem 1. September 1991 erhalten haben. Dazu müssen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Hausbuch ab dem angegebenen Datum bis heute vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie den Privatisierungsprozess noch nicht durchlaufen haben.
Schritt 3
Stellen Sie einen Antrag auf Privatisierung von Wohnungen im "Einfenster"-Modus gemäß dem aktuellen Programm. Warten Sie die Prüfung des Antrags durch die Mitarbeiter der Privatisierungsabteilung ab und bezahlen Sie den Papierkram, nachdem Sie die entsprechende Quittung erhalten haben. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs die Annahme des Antrags und der Unterlagen in einem speziellen Journal vermerken.
Schritt 4
Besuchen Sie die Privatisierungsabteilung, nachdem ihre Mitarbeiter die erforderliche Anfrage an die BTI gesendet haben. In der Regel werden die Verfahrensbeteiligten telefonisch oder auf andere Weise ins Büro gerufen. Bringen Sie Ihren Reisepass und die staatliche Zollquittung mit Es folgt das Verfahren zur Prüfung und Unterzeichnung einer Wohnungsprivatisierungsvereinbarung, an der alle in diesem Wohngebiet gemeldeten Familienmitglieder über 14 Jahre teilnehmen müssen. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, warten Sie auf die offizielle Eigentumsregistrierung durch die Mitarbeiter der Abteilung und erhalten eine der Vertragskopien mit dem Siegel der Abteilung Wohnungspolitik und den Unterschriften der bevollmächtigten Personen.