Die Rechtswidrigkeit der Verhängung von Sanktionen sollte durch Einreichung einer Beschwerde bei einem Gericht oder einer anderen staatlichen Stelle nachgewiesen werden. In diesem Fall ist das Ausbleiben eines Straftatbestandes oder erheblicher Verstöße im Verfahren der Verantwortlichkeit nachzuweisen.
Es ist durchaus möglich, die Rechtswidrigkeit der Verhängung von Sanktionen nachzuweisen, aber oft wissen die Bürger nicht, bei welchen Behörden sie Beschwerden einreichen sollen, wie sie ihre eigene Position rechtfertigen sollen. In jedem Fall der Verwaltungszuständigkeit gibt es zwei Stellen, an die eine Beschwerde gerichtet werden kann. Die erste ist das Gericht und die zweite die höhere Instanz (in Bezug auf den Beamten, der die Geldbuße verhängt hat). Am wirksamsten ist eine gerichtliche Berufung, da die Chancen des Beschwerdeführers, die Entscheidung über die Einbringung der genannten Verantwortung aufzuheben, vor Gericht aufgrund von Verfahrens- und anderen Gründen erhöht werden.
Was die Reklamation enthalten sollte
Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, die eine Geldbuße verhängt hat, muss nicht nur die erforderlichen Angaben enthalten, sondern auch konkrete Argumente, Beweise, auf deren Grundlage die Strafe aufgehoben werden kann. Sie sollten sich nicht auf eine unabhängige Suche nach solchen Beweisen durch einen Richter oder einen anderen Beamten verlassen, da der potenzielle Täter seinen Fall beweisen muss. In der Regel werden Beweismittel verwendet, die in direktem Zusammenhang mit dem Verstoß selbst stehen, sowie verschiedene Verfahrensverstöße, die häufig von Mitarbeitern staatlicher Stellen in der Phase der Strafverfolgung begangen werden. Deshalb sollte auch bei einem Fehlverhalten nicht auf das Recht auf Einspruch verzichtet werden. Wenn beispielsweise keine Beweise vorliegen, die die Benachrichtigung einer Person über den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung der Straftat bestätigen, kann die entsprechende Entscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen vorbehaltlos aufgehoben werden.
Einhaltung von Verfahrensmerkmalen
Bei der Einreichung einer Beschwerde ist es wichtig, einige Verfahrensmerkmale zu kennen, die der Antragsteller beachten muss. Insbesondere bei Anfechtungsentscheidungen über die Einbringung in die Verwaltungszuständigkeit ist die staatliche Gebühr nicht zu entrichten, was zusätzlich auf die Notwendigkeit hinweist, diese Möglichkeit zur Strafvermeidung zu nutzen. Dennoch muss der Antragsteller die Beschwerdefrist einhalten, da einer verwaltungsstrafrechtlichen Person in den meisten Fällen nur zehn Tage zugestanden werden. Nach Ablauf dieser Frist tritt der Beschluss in Kraft, die Frist für seine freiwillige Ausführung beginnt. Wird die Berufungsfrist versäumt, besteht keine praktische Möglichkeit, die Geldbuße aufzuheben.