So Melden Sie Eine Enkelin An

Inhaltsverzeichnis:

So Melden Sie Eine Enkelin An
So Melden Sie Eine Enkelin An

Video: So Melden Sie Eine Enkelin An

Video: So Melden Sie Eine Enkelin An
Video: Netzangriff - der Film über Cybermobbing | SWR Kindernetz 2024, November
Anonim

Jetzt werden Kinder sofort nach der Geburt in der Wohnung verschrieben. Dieser Vorgang ist überhaupt nicht schwierig, wenn alles richtig gemacht wird. Normalerweise werden Kinder am Wohnort von Vater und Mutter gemeldet, und wenn die Eltern getrennt leben, hängt der Ort der Anmeldung des Kindes von den Wünschen der Eltern ab – entweder von dem einen oder anderen, kann aber auch in der Wohnung der Großmutter gemeldet sein.

Bei der Geburt des Kindes sollten die Eltern bereits wissen, wo sie es anmelden
Bei der Geburt des Kindes sollten die Eltern bereits wissen, wo sie es anmelden

Notwendig

  • - Reisepass der Mutter oder des Vaters (+ Kopie);
  • - Reisepass der Großmutter (+ Kopie);
  • - Antrag der Mutter über die Anmeldung des Kindes bei der Großmutter;
  • - Geburtsurkunde (+ Kopie);
  • - ein Auszug aus dem persönlichen Konto der Großmutter, das in den EIRTs ausgestellt wird;
  • - ein Auszug aus dem Hausbuch vom Wohnort der Großmutter;
  • - eine Bescheinigung vom Wohnort der Eltern, aus der hervorgeht, dass das Kind nicht bei den Eltern gemeldet ist;
  • - Einverständniserklärung der Eltern zur Anmeldung des Kindes bei der Großmutter.

Anweisungen

Schritt 1

Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:

• Reisepass der Mutter oder des Vaters (+ Kopie);

• Reisepass der Großmutter (+ Kopie);

• Antrag der Mutter über die Anmeldung des Kindes bei der Großmutter;

• Geburtsurkunde des Babys (+ Kopie);

Alle diese Dokumente sollten bereits vorhanden sein, Sie müssen nur Kopien davon anfertigen.

Es ist notwendig, die Pässe der Eltern und der Großmutter des Kindes vorzubereiten prepare
Es ist notwendig, die Pässe der Eltern und der Großmutter des Kindes vorzubereiten prepare

Schritt 2

Bereiten Sie eine beglaubigte Zustimmung der Mutter des Kindes vor, das Baby bei der Großmutter anzumelden. Dieses Dokument unterliegt der notariellen Beglaubigung. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern: Dieses Dokument ist erforderlich, da die Enkelin nicht bei ihrer Mutter, sondern bei ihrer Großmutter registriert ist.

Schritt 3

Stellen Sie die restlichen Unterlagen zusammen, die für die Anmeldung des Kindes erforderlich sind. Die meisten von ihnen können sofort am Tag der Kontaktaufnahme mit dem Wohnungsamt, der HOA oder der Hausverwaltung bezogen werden, je nachdem, zu welcher Wohnung das Baby gehört. Zu diesen Dokumenten gehören:

• Auszug aus dem persönlichen Konto der Großmutter, das im EIRTS ausgestellt wird;

• Auszug aus Heimatbüchern vom Wohnort der Großmutter;

• Bescheinigung, dass das Kind nicht bei den Eltern gemeldet ist, vom Wohnort der Eltern;

• Einverständniserklärung der Eltern zur Anmeldung des Kindes bei der Großmutter.

Die genauen Anmeldebedingungen sind nicht gesetzlich festgelegt, jedoch wird bei der Anmeldung bei der Enkelin im ersten Lebensmonat des Kindes keine Bescheinigung des Aufenthaltsortes des zweiten Vormunds benötigt.

Ein Teil der Unterlagen ist bei der HOA, beim Wohnungsamt oder bei der Hausverwaltung erhältlich
Ein Teil der Unterlagen ist bei der HOA, beim Wohnungsamt oder bei der Hausverwaltung erhältlich

Schritt 4

Geh zum Passamt. Da das Kind bei der Großmutter gemeldet ist, muss sie sich am Ort ihrer Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen und einem entsprechenden Antrag an das Passamt wenden.

Bei der Einreichung aller Unterlagen zur Anmeldung müssen Sie die gesamte Dokumentenliste (Kopien) und die Geburtsurkunde des Babys im Original beim Passamt abgeben.

Abgeholte Dokumente müssen zum Passamt gebracht werden
Abgeholte Dokumente müssen zum Passamt gebracht werden

Schritt 5

Gehen Sie nach zwei bis drei Tagen für die Unterlagen zum Passamt (die genaue Uhrzeit erfahren Sie bei der Vorlage der für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen). Der Registrierungsstempel wird gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation auf der Geburtsurkunde des Kindes angebracht, und zwar auf der Rückseite. Das ist wahrscheinlich alles. Tatsächlich gibt es nichts Kompliziertes, es sind nur Ausdauer und Geduld erforderlich.

Empfohlen: