Um sicher zu gehen, dass die Wohnung nicht in unzuverlässige Hände gerät, müssen Sie sie manchmal bei Ihren Eltern – hauptsächlich bei Ihrer Mutter – neu anmelden. Die Information, dass Sie Quadratmeter besaßen, verhindert jedoch, dass Sie gegebenenfalls weitere 5 Jahre lang für Sozialwohnungen anstehen.
Anweisungen
Schritt 1
Befindet sich die Wohnung, die Sie ummelden möchten, in Ihrem unteilbaren Eigentum, müssen Sie lediglich einen Schenkungsvertrag abschließen und notariell beglaubigen (optional). Danach reichen Sie den Vertrag und die folgenden Dokumente bei der UFRS ein: - einen Antrag in Ihrem Namen auf Registrierung der Eigentumsübertragung der Wohnung;
- Antrag Ihrer Mutter auf Eintragung des Wohnungseigentums;
- die Originale Ihrer Reisepässe;
- Ihre Eigentumsbescheinigung;
- Katasterpass der Wohnung;
- eine Bescheinigung der VZTA mit den Kosten der Räumlichkeiten gemäß der Inventarliste;
- eine Bescheinigung über die Zusammensetzung der in der Wohnung registrierten Nichteigentümer (sofern vorhanden) und eine notariell beglaubigte Zustimmung in ihrem Namen oder im Namen ihrer Vertreter.
Schritt 2
Nach der staatlichen Registrierung muss Ihre Mutter eine Eigentumsbescheinigung erhalten. Bitte beachten Sie: Nach der neuen Erbrechtsordnung müssen Sie keine Steuern an die Staatskasse zahlen, da der Schenkungsvertrag zwischen nahen Verwandten (auch bei Adoption) geschlossen wurde. Aber für alle Fälle sammeln Sie alle Dokumente, die den Grad Ihrer Verwandtschaft bestimmen (insbesondere wenn Sie und Ihre Mutter unterschiedliche Nachnamen haben), um sie auf Anfrage dem Finanzamt vorzulegen. Das Recht, sich in dieser Wohnung anzumelden, bleibt Ihnen lebenslang erhalten.
Schritt 3
Wenn Sie im Rahmen des Programms „Junge Familie – Bezahlbares Wohnen“eine Hypothek aufnehmen möchten (oder kommunalen Wohnraum bekommen), aber bereits eine Wohnung haben (z. B. für eine Hochzeit gespendet), schließen Sie mit Ihrer Mutter einen Spendenvertrag (oder ein anderer naher Verwandter), damit eine Hypothek bevorzugt wird, macht es keinen Sinn. Zum einen, weil es als bewusster Schritt zur Verschlechterung der Lebensbedingungen angesehen wird. Daher können Sie frühestens in 5 Jahren eine Vorzugshypothek beantragen (oder eine kommunale Wohnung erhalten).
Schritt 4
Sie können auch ein Testament ausstellen, wenn Sie unheilbar krank sind. Aus ethischen Gründen entscheiden sich jedoch nur wenige Mütter und Söhne / Töchter für einen solchen Schritt.