Es besteht kein Zweifel, dass ein Anwalt in Gerichtsverfahren keine überflüssige Figur ist. Die Situationen sind jedoch unterschiedlich und es ist nicht immer möglich, einen erfahrenen Anwalt in den Fall einzuschalten.
Die Dienste eines guten Anwalts sind teuer, und das ist verständlich. Die Armen nutzen die Dienste unerfahrener Anfänger und kostenloser, zu deren Bereitstellung der Staat verpflichtet ist. Macht es Sinn, auf einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens zu hoffen, wenn Sie kein Geld für einen seriösen Anwalt haben? Dies ist genau dann der Fall, wenn die Hoffnung zuletzt stirbt. Wenn Sie Glück haben, wird das Gericht eine weichere Entscheidung treffen, wenn Sie kein Glück haben, werden Sie kein Glück haben.
Aber es gibt immer noch eine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Darüber hinaus verbietet das Gesetz dies nicht direkt. Das sagt die Grundlage der Stiftungen - die Verfassung der Russischen Föderation - darüber.
Die Wahrung des Verteidigungsrechts der Angeklagten und Verdächtigen als Grundsatz der Justiz und des Strafverfahrens basiert auf verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Normen. Nämlich Artikel 50 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation. Einladung, Ernennung und Ersetzung eines Verteidigers, Vergütung seiner Arbeit und Verfassung der Russischen Föderation Artikel 48.
Das heißt, wenn der Angeklagte von seinen Fähigkeiten überzeugt ist und die Gesetze und Regeln der gerichtlichen Kasuistik gut genug kennt, kann er durchaus beginnen, sich mit den erforderlichen Zeugnissen und Dokumenten einzudecken. Immerhin wird der Kampf ernst und er wird einen Richter, einen Staatsanwalt und die Ergebnisse der Ermittlungen bei seinen Gegnern haben.
Wo also beginnen Sie mit Ihrer eigenen Verteidigung? Zunächst müssen Sie die Gesetze, in die der Fall fällt, sorgfältig studieren und dementsprechend den Kodex, auf dem die Anschuldigung beruht, sorgfältig studieren.
Es ist zwingend erforderlich, die Angelegenheit zusammen mit den Aussagen der während der Ermittlungen befragten Zeugen zu untersuchen. Gleichzeitig ist es notwendig, jeden Punkt des Ermittlungsverfahrens mit der Strafprozessordnung zu überprüfen, da jede Abweichung von prozessrechtlichen Normen vom Gericht zugunsten des Angeklagten oder des Angeklagten ausgelegt werden muss.
Natürlich hört das Gericht verschiedene Fälle. Und der Angeklagte braucht Schutz. Zivilklagen haben aber noch eine andere Seite. Handelt eine der Parteien als Angeklagter und nicht als Angeklagter, so ist es auch in einer solchen Situation üblich, einen Rechtsanwalt beizuziehen, es ist aber auch möglich, die Interessen des Angeklagten eigenständig zu vertreten.
In diesem Fall kann die Interessenvertretung mit den gleichen Vorgehensweisen wie ein Rechtsanwalt auch persönlich gegenüber dem Beklagten erfolgen. Das heißt, Gesetze und Kodizes studieren, den Fall auf Einhaltung der Verfahrensordnung prüfen, alle Nuancen und Aspekte des Falles studieren.
In jedem Fall ist die Kenntnis der Gesetze weitgehend eine Entschuldigung. Natürlich hat ein erfahrener, kompetenter Anwalt mehr Wissen, aber auf der anderen Seite muss er sich nicht um einige persönliche Angelegenheiten kümmern, ohne die Zivilverfahren oft nicht auskommen.