So Erben Sie Für Einen Freund

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Anonim

Alle rechtlich bedeutsamen Handlungen können persönlich durchgeführt werden oder eine notariell beglaubigte Vollmacht kann jeder Person ausgestellt werden, die alle Handlungen für den Auftraggeber vornimmt (Artikel 185 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). Demnach können Sie mit einer notariell beglaubigten Vollmacht eine Erbschaft für Ihren Freund eingehen.

So erben Sie für einen Freund
So erben Sie für einen Freund

Notwendig

  • - notariell beglaubigte Vollmacht;
  • - der Pass;
  • - alle Unterlagen zum Erbgut.

Anweisungen

Schritt 1

Um für Ihren Freund zu erben, wenden Sie sich an ein Notariat. Es ist überhaupt nicht notwendig, einen Notar am Ort der Erböffnung aufzusuchen. Zeigen Sie Ihren Reisepass und den Reisepass Ihres Freundes vor. In diesem Fall müssen beide Parteien persönlich anwesend sein.

Schritt 2

Lassen Sie sich von einem Notar eine Vollmacht ausstellen. Gemäß Artikel 1153 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation ist die Annahme einer Erbschaft für eine andere Person nur möglich, wenn eine allgemeine oder besondere Vollmacht erteilt wird. Aus der Urkunde muss hervorgehen, dass die Erbschaftsvollmacht übertragen wurde.

Schritt 3

Werden die Fristen für die Annahme der Erbschaft versäumt oder können sich die Erben nicht friedlich auf die Güteraufteilung einigen, so ist ein Rechtsbehelf erforderlich. Um für Ihren Mandanten vor Gericht zu vertreten, fügen Sie der Vollmacht eine zusätzliche Klausel hinzu (Artikel 1155 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Schritt 4

Mit einer solchen Vollmacht können Sie die Interessen Ihres Freundes im Erbfall rechtlich vertreten. Darüber hinaus wird die Erbschaft auf übliche Weise gemäß den Anforderungen der russischen Gesetzgebung angenommen.

Schritt 5

Wenden Sie sich an das Notariat am letzten Wohnort des Erblassers oder am Ort des wertvollsten bzw. Erbschaft beantragen. Zeigen Sie Ihren Reisepass, notariell beglaubigte Vollmacht, Vermögensverzeichnis, Sterbeurkunde des Erblassers, Verwandtschaftsdokumente zum Erblasser Ihres Vollmachtgebers, vorhandene Erbschaftsdokumente vor. Liegen keine Unterlagen für die Annahme der Erbschaft vor, beantragt der Notar bei den zuständigen Behörden Kopien aller erforderlichen Unterlagen.

Schritt 6

Nach 6 Monaten erhalten Sie einen Erbschein. Alle Immobilien können Sie Ihren Freund in der Immobilie registrieren. Reichen Sie dazu folgende Unterlagen beim Bundesamt der Landesmeldestelle ein: Erbschein; Immobiliendokumente; ein Auszug aus dem Katasterpass und eine Kopie des Katasterplans für Wohnungen oder Grundstücke; Ihr allgemeiner Zivilpass; Vollmacht. Füllen Sie den Antrag aus, zahlen Sie die Registrierungsgebühr und in 30 Tagen wird Ihr Freund der rechtmäßige Eigentümer der geerbten Immobilie.

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