Ein Kind unter 14 Jahren kann laut Gesetz nur bei mindestens einem Elternteil angemeldet werden. Dies hindert ihn jedoch nicht daran, Eigentümer des Wohnraums zu sein – sowohl auf dem er registriert ist als auch wo nicht. In diesem Fall ist er nicht befugt zu entscheiden, ob er dort eine andere Person anmeldet, für ihn wird eine solche Entscheidung von einem der Elternteile mit Zustimmung des zweiten getroffen.
Notwendig
- - einen Antrag auf Bereitstellung von Wohnraum oder einen Vertrag über die kostenlose Nutzung desselben, der vom Eigentümer von einem der Elternteile unterzeichnet wird;
- - Zustimmung des zweiten Elternteils zur Registrierung;
- - Eigentumsbescheinigung der Wohnung;
- - Geburtsurkunde des Besitzers;
- - Reisepässe der Eltern;
- - Reisepass der verschriebenen Person;
- - ein vorgeschriebener Antrag auf Registrierung am Wohnort.
Anweisungen
Schritt 1
Grundlage für den Einzug in eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Wohnstätte in Privatbesitz ist ein Antrag auf Überlassung von Wohnraum oder ein Vertrag über die unentgeltliche Nutzung einer Wohnung. In jedem Fall muss das Dokument vom Eigentümer unterschrieben werden.
Aber wenn er ein Kind ist, wird es etwas komplizierter. Er selbst kann solche Entscheidungen nicht treffen, diese Befugnisse sind per Gesetz an seine Eltern delegiert. So muss einer von ihnen das Papier für und im Namen seines Kindes unterschreiben, und der zweite muss dieser Entscheidung zustimmen. Wenn das Kind einen gesetzlichen Vertreter hat, muss das Fehlen des zweiten dokumentiert werden: eine Sterbeurkunde, ein Dokument über die Anerkennung als vermisst oder die Entziehung der elterlichen Rechte.
Schritt 2
Im Falle einer unentgeltlichen Nutzungsvereinbarung sieht das Gesetz keine zwingende Beglaubigung der Unterschriften vor. Aber in der Praxis wird ein Dokument ohne Notarvisum oder nicht unterschrieben von allen, die es sollen, im Beisein eines Mitarbeiters der Hausleitung oder des FMS höchstwahrscheinlich nicht akzeptiert (im FMS versichern sie sich für den Fall). dass die Unterschrift des Besitzers gefälscht werden kann) und der Nachweis der Unrichtigkeit der Passbeamten wird viel Zeit in Anspruch nehmen.
Daher ist es je nach Situation besser, das Problem sofort zu lösen: Wenden Sie sich an einen Notar oder kommen Sie mit der vollen Besetzung aller Beteiligten zur Hausverwaltung oder zum Bundesmigrationsdienst: registriert und beide Elternteile mit Reisepass, Geburtsurkunde von des Eigentümers und Bestätigung seiner Wohnrechte.
Schritt 3
Ansonsten ist das Registrierungsverfahren das gleiche wie in jedem anderen Fall. Die gemeldete Person muss am Wohnort einen Antrag auf Anmeldung ausfüllen (zu Hause, vor Ort oder online auf dem Portal der öffentlichen Dienste, das Formular kann bei der Hausverwaltung oder der Abteilung des FMS bezogen oder von der Portal der öffentlichen Dienste und die Website des regionalen FMS), fügen Sie seinen Reisepass und ein Abgangsformular von der vorherigen Adresse bei …
Wenn Sie an Ihrem bisherigen Wohnort nicht entlassen wurden, müssen Sie den entsprechenden Abschnitt im Antrag ausfüllen.