Ist Ihr Mann nicht bereit, sein Kind anzuerkennen? In diesem Fall können Sie beim Gericht die Feststellung der Vaterschaft zur Geltendmachung des Unterhalts beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Text im Antragsformular nur in Druckbuchstaben geschrieben ist.
Anweisungen
Schritt 1
Schreiben Sie in die obere rechte Ecke, wohin das Dokument genau geht und wer sein Autor ist. Geben Sie in diesem Fall in der obersten Zeile an: "B (Name des Gerichts)" und in der nächsten Zeile: "Kläger: (Ihr Name, Nachname, Vatersname, Geburtsdatum)". Bitte tragen Sie unten Ihre Anschrift und unten: "Befragter: (Angaben zum Vater Ihres Kindes)" und die Anschrift Ihres Wohnorts ein.
Schritt 2
Gehen Sie die Zeile zurück und schreiben Sie den Namen des Dokuments in die Mitte. In Ihrem Fall heißt es Vaterschaftsanspruch.
Schritt 3
Schreiben Sie unterhalb der roten Linie eine Erklärung mit folgendem Inhalt: „Mit dem Angeklagten (vollständiger Name und Geburtsdatum des Vaters Ihres Kindes) stand ich in einer faktischen Ehe (wenn Sie verheiratet waren) aus (geben Sie die Datum, Monat, Jahr der Eheschließung) bis (Datum, Monat, Jahr der Scheidung).
Schritt 4
Gehen Sie zurück und schreiben Sie: "(Vollständiges Geburtsdatum Ihres Kindes) Ich habe (Tochter oder Sohn) geboren (Name, Vorname und Vatersname des Kindes)." Aus der roten Linie: "Der Angeklagte ist (sein) Vater, aber der durch Beweise bestätigte Antrag auf Eintragung der Vaterschaft beim Standesamt wird abgelehnt."
Schritt 5
Führen Sie als nächstes in der Spalte alle ausreichenden und erforderlichen Beweise für das Gericht auf, die bestätigen, dass der Angeklagte der Vater Ihres Kindes ist. Wenn Sie mit dem Beklagten verheiratet waren oder in einer Ehe stehen, bestätigen Sie, dass Sie zusammen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen. Fügen Sie eine Heiratsurkunde, persönliche Fotos, Briefe zur Bestätigung der Vaterschaft, Zeugenaussagen zum Antrag bei.