Der Mutterschaftsurlaub beträgt 140 Tage bei normalen Schwangerschaften, 156 Tage bei komplizierten Geburten, 194 Tage bei Mehrlingsschwangerschaften oder Mehrlingsschwangerschaften während der Geburt. Der Mutterschaftsurlaub wird gezahlt, bis das Kind eineinhalb Jahre alt ist. Bezahlt monatlich mit 40% des Durchschnittsverdienstes. Der Durchschnittsverdienst wird über 24 Monate berechnet.
Anleitung
Schritt 1
Um die Höhe der Leistung zu berechnen, die für Schwangerschaft und Geburt gezahlt werden muss, müssen alle Beträge addiert werden, die die Frau in den 24 Monaten vor dem Mutterschaftsurlaub erhalten hat.
Die Summe beinhaltet nicht die Höhe der Sozialleistungen. Der erhaltene Betrag muss immer durch 730 geteilt werden. Dies ist die Entschädigung für einen Tag Mutterschaftsurlaub. Je nachdem, ob eine Frau eine Ein- oder Mehrlingsschwangerschaft hat, multiplizieren Sie sich weiter. Dies wird die Höhe der Mutterschaft sein.
Die Mutterschaftsgeldsteuer wird nicht abgezogen. 16 Tage für einen schwierigen Geburtsverlauf werden nach der Geburt in einem separaten Betrag bezahlt. Wenn eine Frau für die Tage wie bei einer Einlingsschwangerschaft bezahlt wurde und sich während der Geburt herausstellte, dass es mehr Kinder gibt, werden die fehlenden Tage nach der Geburt separat bezahlt.
Schritt 2
Wenn eine Frau keine Erfahrung von 24 Monaten hat, erfolgt die Berechnung aus den tatsächlich verdienten Beträgen und den tatsächlichen Kalendertagen. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht in die Berechnung einbezogen. Das durchschnittliche Tageseinkommen wird berechnet und mit den Tagen für den Mutterschaftsurlaub multipliziert. Der berechnete Betrag darf den durchschnittlichen täglichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Ist der berechnete Betrag des durchschnittlichen Tagesverdienstes niedriger als der festgelegte Mindestlohn, wird der Betrag nach dem Mindestlohn gezahlt.
Schritt 3
Das Mutterschaftsgeld kann bei allen Arbeitgebern bezogen werden, bei denen die Frau arbeitet. Der Betrag darf nicht höher sein als der auf der Grundlage von 465 Tausend pro Jahr berechnete Durchschnittsverdienst.
Schritt 4
Die Zahlungen für den Mutterschaftsurlaub zur Betreuung eines Kindes bis zu eineinhalb Jahren betragen monatlich 40 % des Durchschnittsverdienstes einer Frau und dürfen den auf der Grundlage des Mindestlohns berechneten Durchschnittsverdienst nicht unterschreiten. Der durchschnittliche Tagesverdienst wird mit 30, 4 multipliziert. Der resultierende Betrag muss mit 40 % multipliziert werden.