Eine Vollmacht ist das urkundlich verankerte Recht einer anderen Person, für die Person, auf deren Namen die Vollmacht ausgestellt ist, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Das moderne Zivilprozessrecht erlaubt es Bürgern, Gerichtsverfahren durch Vertreter zu führen, aber dafür ist es notwendig, dem Gericht eine Vollmacht auszustellen.
Es ist notwendig
- - der Text der Vollmacht;
- - personenbezogene Daten des Treuhänders (der die Rechte und Pflichten gewährt);
- - personenbezogene Daten des Treuhänders (der die Rechte und Pflichten des Treuhänders erhält);
- - die Unterschrift des Auftraggebers.
Anleitung
Schritt 1
Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewählte Person der Treuhänder sein kann. So können Ihre Interessen vor Gericht durch folgende Personen vertreten werden:
• gesetzliche Vertreter (Eltern, Vormunde, Adoptiveltern), • vom Gericht bestellte Rechtsanwälte, • mündige Bürger, die eine Vertretungsvollmacht erhalten haben.
Schritt 2
Vollmacht ausfertigen und notariell beglaubigen. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat. Sie müssen nicht nur Ihre eigenen Daten bei sich haben, sondern auch die persönlichen Daten der Person, die Sie mit der Vertretung Ihrer Interessen in Gerichtsverfahren beauftragen - das sind Name, Vorname, Vatersname, Passdaten, manchmal - Informationen über die Position und Arbeitsort.
Schritt 3
Bestimmen Sie den Aktionsradius, den Sie dieser Person anvertrauen können. Die Vollmacht kann eine vollständige oder kurze Liste von Verfahrenshandlungen enthalten, die ganz oder teilweise auf den Vertreter übertragen werden.
Schritt 4
Bestimmen und in der Vollmacht das Vorhandensein oder Fehlen des Rechts des Vertreters, seine Rechte und Pflichten auf Grund der erstellten Vollmacht an Dritte zu übertragen, festhalten und in der Vollmacht festhalten.
Schritt 5
Bestimmen Sie die Dauer der Vollmacht, während der der Vertreter die Rechte und Pflichten hat, die durch die Interessen des Vollmachtgebers bestimmt werden.
Schritt 6
In Ermangelung der angegebenen Frist gilt die Vollmacht standardmäßig innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Beglaubigung als gültig. Die maximal mögliche Gültigkeitsdauer dieses Dokuments darf drei Jahre nicht überschreiten.