Ein Ausländer oder Staatenlose kann die russische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Wenn er in Russland lebt, muss er sich dazu an das Gebietsbüro des FMS am Ort seiner ständigen Registrierung wenden. Im Ausland - zum nächstgelegenen Konsulat der Russischen Föderation.
Es ist notwendig
- - notariell beglaubigte Übersetzung eines ausländischen Passes;
- - Anwendung des festgelegten Formulars;
- - Bestätigung der Gründe für die Annahme der Staatsbürgerschaft;
- - Bestätigung aller im Antrag angegebenen Informationen;
- - eine notariell beglaubigte Kopie des Antrags auf Aufhebung der bestehenden Staatsbürgerschaft und Bestätigung der Zusendung per Post;
- - Geld, um die staatliche Abgabe zu bezahlen.
Anleitung
Schritt 1
Das erste, was die Mitarbeiter von FMS sehen möchten, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung eines Dokuments, das Ihre Identität bestätigt, ins Russische. Die Übersetzung muss Angaben darüber enthalten, ob Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation oder eine Aufenthaltserlaubnis haben. Die Anforderungen an Dokumente sollten Sie besser in den Konsularbüros der Russischen Föderation im Ausland klären, in dem Sie sich bewerben möchten. In der Regel sind diese Informationen auf den Webseiten der Konsulate verfügbar.
Schritt 2
Sie benötigen auf jeden Fall alle Dokumente, die die Gründe für die Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft bestätigen. Zum Beispiel ein Abschlusszeugnis einer russischen Universität oder einer höheren Berufsbildungseinrichtung. Oder - die Tatsache, dass Ihre Eltern in Russland leben, dass einer von ihnen die russische Staatsbürgerschaft hat und Ihre Beziehung zu ihm. Und je nach Situation noch andere Die vollständige Liste der Gründe ist in Art. 6 Abs. 1 lit. 14 des Bundesgesetzes "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation". Sie finden es auch auf der Website des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation.
Schritt 3
Sie müssen alle Informationen dokumentieren, die Sie im Antrag auf das erstellte Formular angeben müssen. Ein Muster zum Ausfüllen finden Sie auf der Website des FMS der Russischen Föderation, wo insbesondere Informationen zu Bildung, Verfügbarkeit von akademischen Graden, nahen Verwandten, deren Adressen und Beruf, Arbeit angegeben werden müssen Tätigkeit in den letzten 5 Jahren, Einnahmequellen in Russland fremdsprachige Dokumente müssen ins Russische übersetzt und von einem russischen Notar oder Botschaftsmitarbeitern beglaubigt werden.
Schritt 4
Wenn Sie Russisch in der Schule oder Universität gelernt haben, ist ein zusätzlicher Nachweis nicht erforderlich, ein Diplom oder ein Zeugnis reicht aus. In anderen Fällen müssen Sie eine Prüfung ablegen und ein nach diesem Verfahren ausgestelltes Zertifikat dem Dokumentenpaket beifügen.
Schritt 5
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie eine Verzichtserklärung an die diplomatische Vertretung Ihres Herkunftslandes in der Russischen Föderation schreiben, eine Kopie davon bei einem Notar beglaubigen und das Original mit Empfangsbestätigung an Ihr Konsulat senden Für Ihr Herkunftsland kann dies alles nichts bedeuten, da jedes ein eigenes Verfahren zum Verzicht auf die Staatsbürgerschaft hat. Und bis Sie diese bestanden haben, gelten Sie im Herkunftsland weiterhin als Bürger. Es gibt auch Länder, in denen die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft automatisch zum Verlust der bestehenden führt.
Schritt 6
Zahlen Sie die Staatsgebühr. Die aktuelle Größe (im Jahr 2011 2 Tausend Rubel) und Details finden Sie in der FMS-Abteilung oder in der Sberbank-Filiale. Zahlungsverfahren im Ausland - bei einem bestimmten Konsulat. Am häufigsten wird Geld an der Kasse einer diplomatischen Vertretung in bar angenommen.
Schritt 7
Wenden Sie sich mit allen Unterlagen an das FMS-Büro oder das Konsulat zu den Sprechzeiten. Das FMS akzeptiert in der Regel nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, das Konsulat kann eine Vorregistrierung durchführen, muss dies jedoch nicht.
Die Frist für die Prüfung von Anträgen auf Einbürgerung beträgt 1 Jahr bei der Einreichung von Dokumenten in allgemeiner Form und 6 Monate in vereinfachter Form.