So Stellen Sie OGRN Wieder Her

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So Stellen Sie OGRN Wieder Her
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Video: So Stellen Sie OGRN Wieder Her

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Die staatliche Hauptregistrierungsnummer (OGRN) bestimmt zusammen mit den Gründungsurkunden den Status dieser juristischen Person als Rechtssubjekt. Diese Registrierungsnummer bestätigt die staatliche Registrierung der juristischen Person. Wenn Sie dieses Dokument verlieren, können Sie ein Duplikat davon bei der Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes erhalten.

So stellen Sie OGRN wieder her
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Anweisungen

Schritt 1

Wenn die Empfangsbescheinigung der OGRN verloren gegangen ist, kann sie sowie andere Gründungs- oder Registrierungsdokumente wiederhergestellt werden. Dies ist möglich, da bei der Registrierung eines Unternehmens mit Steuerunterlagen bei der Inspektion am Registrierungsort alle Kopien der notariell beglaubigten Dokumente vorgelegt werden müssen. Im Archiv des Finanzamts werden sie in einer separaten Datei gebildet und dauerhaft gespeichert.

Schritt 2

An das Finanzamt, bei dem Ihr Unternehmen registriert ist, stellen Sie im Namen des Leiters einen formlosen Antrag auf ein Duplikat der OGRN-Bescheinigung. Es muss eine Kopie der Quittung oder des Zahlungsdokuments beigefügt werden, die die Zahlung der staatlichen Abgabe bestätigt. Die Voraussetzungen werden Ihnen vom IFTS zur Verfügung gestellt. Geben Sie im Antragstext auch das Datum der Registrierung Ihres Unternehmens, die OGRN-Nummer und den Grund für die Ausstellung eines Duplikats des Dokuments an.

Schritt 3

Ein Antrag an das IFTS wird im Namen des Unternehmensleiters verfasst. Auf der Grundlage einer Vollmacht kann ein Vertreter in seinem Namen handeln. Um die PSRN wiederherzustellen, benötigen Sie möglicherweise nur den Reisepass des Managers (oder seine beglaubigte Kopie), die Einzelheiten des erforderlichen Dokuments, einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen (erhalten Sie spätestens 1 Monat) und das Protokoll der Entscheidung der Hauptversammlung über die Ernennung des Generaldirektors.

Schritt 4

Innerhalb kurzer Zeit, jedoch nicht weniger als 5 Tage, müssen Sie ein Duplikat des Zertifikats im Original vorlegen. Es wird durch das Dienstsiegel und die Unterschrift eines Beamten - des Leiters der registrierenden Steuerbehörde - beglaubigt. Das Duplikat des OGRN-Zertifikats ist in seiner Rechtskraft dem Original gleichgestellt und unterscheidet sich in seiner äußeren Gestaltung nicht von diesem.

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