Rechtskenntnisse machen einen Menschen in vielen Lebenssituationen juristisch versiert und geschützt. Der Begriff "nahe Verwandte" wird im Familien-, Zivil- und Steuerrecht häufig erwähnt, weshalb es nach dem Recht der Russischen Föderation erforderlich ist, zu wissen, wer zu dieser Kategorie gehört.
Es gibt viele Situationen, in denen Sie wissen müssen, wer gemäß dem Gesetz mit nahen Verwandten verwandt ist. Pflicht zur Zahlung von Schenkungssteuer, Erbteilung ohne vorgefertigtes Testament, Staatsangehörigkeitsbestätigung.
In einigen Fällen treten Situationen auf, in denen im Gegenteil bestätigt werden muss, dass keine Beziehung zwischen Personen besteht - für die Ehe, die Beschäftigung in Strafverfolgungsbehörden usw.
Das Konzept der "engen Verwandten" in der Gesetzgebung der Russischen Föderation
Der Begriff „nahe Verwandte“hat je nach Rechtsgebiet mehrere Auslegungen.
Also zum Beispiel:
Artikel 14 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation besagt, dass zu den nahen Verwandten gehören:
- Verwandte in direkt aufsteigender und absteigender Linie (Kinder, Eltern, Großmütter, Großväter und Enkel);
- Vollblüter (Blut) und unvollständige (die eine gemeinsame Mutter oder einen gemeinsamen Vater haben) Brüder und Schwestern.
Artikel 25.6 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation unter dem Begriff "nahe Verwandte" bedeutet:
- Eltern und Kinder;
- Adoptiveltern und Adoptivkinder;
- Geschwister;
- Großvater und Großmutter;
- Enkelkinder.
Artikel 5 4 Absätze der Strafprozessordnung der Russischen Föderation nennt nahe Verwandte:
- Ehepartner, Ehepartner;
- Adoptiveltern und Adoptivkinder;
- Geschwister;
- Großvater und Großmutter;
- Enkelkinder.
Klausel 18.1 des Artikels 217 der Abgabenordnung der Russischen Föderation besagt, dass nahe Verwandte Personen sind, die in Artikel 14 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation genannt werden.
Die Rolle des Ehegatten als naher Verwandter wird daher nur in der Strafprozessordnung erwähnt. Wer sind die Ehegatten in Wirklichkeit?
Ehepartner: naher Verwandter oder Familienmitglied?
Da Artikel 14 des Familiengesetzbuchs die vollständigste Liste der Personen enthält, die als nahe Verwandte gelten und die meisten Rechtszweige sich darauf stützen, gilt ein Ehegatte nicht als naher Verwandter, sondern gehört zu Familienmitgliedern.
Familienangehörige sind aus rechtlicher Sicht Personen, die verwandtschafts- und (oder) vermögensverwandt sind, zusammenleben und auch einen gemeinsamen Haushalt führen.
Laut Schreiben vom 07.10.2010 des Finanzministeriums Russlands ist der ehemalige Ehegatte weder ein enger Verwandter noch ein Familienmitglied.
Und wenn der Ehemann seiner Frau ein teures Geschenk gemacht hat und sie sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung scheiden ließen, ist der Ex-Ehepartner nicht verpflichtet, das teure Geschenk zu versteuern. Dazu muss der Ex-Ehegatte seiner Erklärung an das Finanzamt Dokumente über die Eheschließung zum Zeitpunkt der Schenkung und eine Scheidungsurkunde beifügen.
Passen Sie auf sich auf und studieren Sie das Gesetz sorgfältig! Denn Unwissenheit entbindet nicht von Verantwortung.