Einer der Gründer hat sich entschieden, die LLC zu verlassen, aber die verbleibenden Gründer wollen das Unternehmen nicht reorganisieren. Dies ist heute schwieriger als zuvor, da die Rechtsvorschriften, die diese Fragen regeln, erhebliche Änderungen erfahren haben. So ist beispielsweise der Verkauf einer Aktie nur noch mit notarieller Beglaubigung möglich, was nicht immer ratsam ist. Es gibt jedoch legale Möglichkeiten für den Gründer, die GmbH ohne Einschaltung eines Notars und sogar ohne Zustimmung anderer Mitglieder der Gesellschaft zu verlassen. Die Hauptsache ist, diesen Ausgang richtig zu arrangieren.
Anleitung
Schritt 1
Lesen Sie die Charta sorgfältig durch. In der Regel sieht eine der zwingenden Klauseln vor, dass der Gründer unabhängig von der Zustimmung oder dem Widerspruch anderer Gründer das Recht hat, durch Veräußerung seines Anteils an die Gesellschaft aus der GmbH auszutreten. Bitte beachten Sie, dass der letzte der Gründer die LLC nicht verlassen kann. Der Gründer hat auch kein Recht auf Austritt, wenn er der einzige ist.
Schritt 2
Wenn Sie als Gründer die Gesellschaft verlassen möchten, schreiben Sie bitte eine entsprechende Erklärung. Überlegen Sie, wie es für Sie bequemer ist, Ihren Anteil zu erhalten: in bar oder in Sachleistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit Ihrer Zustimmung zur Ausgabe Ihres Anteils am genehmigten Kapital berechtigt sind. Diese Zahlung muss innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Antragstellung erfolgen (sofern die Charta nichts anderes vorsieht).
Schritt 3
Wenn Sie die übrigen Mitglieder der Gesellschaft sind, verteilen Sie den Anteil des verstorbenen Stifters unter sich. Diese Ausschüttung hat entsprechend den Anteilen am genehmigten Kapital und innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Verpassen Sie diese Frist nicht. Der nicht veräußerte und nicht zugeteilte Anteil des genehmigten Kapitals muss zurückgezahlt und der Betrag dieses Kapitals herabgesetzt werden.
Schritt 4
Bieten Sie gegebenenfalls an, diese „No-Man's“-Aktie Dritten einzulösen. Auch hier, sofern dies nicht durch die Charta verboten ist. Vergessen Sie nicht, dass der Verkauf zu einem Preis erfolgen muss, der nicht niedriger ist als der, zu dem der verstorbene Gründer bezahlt wurde. Machen Sie einen Verkauf erst nach der entsprechenden einstimmigen Entscheidung aller Mitglieder der LLC.
Schritt 5
Nehmen Sie Änderungen am einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen vor. Bereiten Sie dazu die folgenden Dokumente vor: Kopien der Bescheinigung über die staatliche Registrierung und Steuerregistrierung, einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, ein neues Formular der Charta, eine Anordnung zur Ernennung eines Direktors, Passdaten von dem derzeitigen Direktor und den Mitgliedern des Unternehmens (alt und neu), eine Entscheidung über Änderungen. Schreiben Sie eine Erklärung und beglaubigen Sie sie. Zahlen Sie die Staatsgebühr.
Schritt 6
Und schließlich, nachdem Sie die Kosten seines Anteils an den verstorbenen Gründer bezahlt haben, werden Sie sein Steuerbevollmächtigter. Vergessen Sie daher nicht, die Einkommensteuer zu berechnen, einzubehalten und zu zahlen.