Je nach den konkreten Voraussetzungen sieht das Gesetz die Scheidung im Standesamt und vor Gericht vor. Manchmal ist es für Ehegatten schwierig herauszufinden, welche Behörde sie mit einer Erklärung beantragen sollen, was sie darin angeben und welche Dokumente für eine Scheidung benötigt werden.
Es ist notwendig
Reisepass, Heiratsurkunde, TIN, Geburtsurkunden von Kindern
Anleitung
Schritt 1
Die Scheidung im Standesamt ist mit Zustimmung beider Ehegatten und ohne gemeinsame minderjährige Kinder möglich. Das Standesamt stellt ein Antragsformular (Formular Nr. 8) aus, das von beiden Ehegatten eingereicht wird.
Die Aussage besagt:
1. Name der Ehegatten, deren Passdaten, Staatsangehörigkeit, Geburts- und Wohnort, Staatsangehörigkeit;
2. Datum und Nummer des Protokolls des Eheschließungsgesetzes und von welchem Standesamt es eingetragen wurde;
3. den Wortlaut der Erklärung, der den Antrag der Ehegatten auf Auflösung der Ehe und die Namen enthält, die die Ehegatten nach der Scheidung für sich behalten werden;
4. Datum und Unterschriften der Ehegatten.
Dem Scheidungsantrag sind die Reisepässe der Ehegatten, die Heiratsurkunde und eine Quittung über die Entrichtung der staatlichen Abgaben beigefügt.
Die Scheidung erfolgt einen Monat nach Einreichung des Antrags. Während dieser Zeit kann jeder Ehegatte den Antrag zurückziehen.
Schritt 2
Die Scheidung ist im Standesamt auch auf Antrag eines Ehegatten möglich, auch wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, wenn der andere Ehegatte als geschäftsunfähig, vermisst oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren verurteilt wird. In diesem Fall wird der Scheidungsantrag gemäß Formular Nr. 9 ausgefüllt. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist dem Antrag ein Auszug aus der gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung des Ehegatten als geschäftsunfähig oder vermisst oder aus dem Gerichtsurteil beigefügt.
Schritt 3
Das Amtsgericht prüft einen Scheidungsfall auf Antrag eines der Ehegatten, wenn:
1. Einer der Ehegatten vermeidet die Scheidung im Standesamt;
2. Es bestehen keine Streitigkeiten über den weiteren Aufenthalt und die Erziehung von Kindern;
3. Über die Aufteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens und die Zahlung des Unterhalts bestehen keine Streitigkeiten.
Wenn der Wert des umstrittenen Eigentums 50.000 Rubel nicht überschreitet, wird der Fall auch vom Richter geprüft.
Die Klageschrift enthält:
1. Name des Gerichts oder des Richters;
2. Name und Wohnort des Klägers und des Beklagten
3. Datum und Ort der Eheschließung;
4. Angaben über die Scheidungszustimmung des Beklagten;
5. Angaben über gemeinsame minderjährige Kinder und deren Wohnort nach der Scheidung;
6. Antrag auf Scheidung unter Angabe der Gründe, Nachforderung des Unterhalts und Aufteilung des Vermögens.
Anlage zur Klageschrift:
1. Heiratsurkunde;
2. Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern;
3. Einkommensbescheinigung der Ehegatten;
4. Inventar des gemeinsam erworbenen Eigentums;
5. Eine Kopie der Klageschrift und eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben.
Scheidungsfälle werden vom Magistrat innerhalb eines Monats behandelt.
Schritt 4
Das Bezirks- oder Stadtgericht prüft den Antrag, wenn die Ehegatten keine Einigung über die Unterbringung gemeinsamer minderjähriger Kinder, die Zahlung des Unterhalts und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens erzielt haben, deren Kosten 50.000 Rubel überschreiten. Die Klageschrift wird wie beim Amtsgericht erstellt.
Die Frist für die Prüfung eines Scheidungsfalls vor einem Bezirksgericht beträgt nicht mehr als 2 Monate. ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Klageschrift, jedoch kann diese Frist in einigen Fällen auf bis zu 3 Monate verlängert werden.