Wird eine Ehe einvernehmlich, ohne Ansprüche und in Anwesenheit minderjähriger Kinder, aufgelöst, erfolgt die Scheidung außergerichtlich. Dazu müssen Sie sich an das Standesamt wenden und einen Antrag und ein Dokumentenpaket vorlegen.
Notwendig
- - zwei Erklärungen;
- - Heiratsurkunde (Original);
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgaben;
- - Geburtsurkunde des Kindes (Kopie).
Anleitung
Schritt 1
Kontaktieren Sie das Standesamt, indem Sie eine formlose Erklärung über Ihren Wunsch, die Ehe aufzulösen, schreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht unbedingt an die Behörde wenden müssen, bei der Sie gemeldet sind. Der Scheidungsantrag kann von einem der Ehegatten beim Standesamt seines Wohn- bzw. Wohnorts gestellt werden. Das Scheidungsverfahren selbst kann in der von den scheidenden Ehegatten gewählten Abteilung erfolgen.
Schritt 2
Zahlen Sie die staatliche Gebühr von 200 Rubel. Sie können dies in jeder Filiale der Sberbank tun. Gehen Sie einfach zum Kassenfenster und sagen Sie ihnen, dass Sie die Scheidungsgebühr bezahlen möchten. Die Bankmitarbeiter werden alle Quittungen selbstständig ausfüllen und Ihnen einen Scheck ausstellen.
Schritt 3
Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören: eine bezahlte Quittung, die Heiratsurkunde im Original, zwei Scheidungsanträge. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, legen Sie unbedingt eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde bei. Bei unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten bei der Wahl des Wohnsitzes des Kindes wird das Scheidungsverfahren vor Gericht (allgemeiner Gerichtsstand) geführt. In Ermangelung von Streitigkeiten über die Erziehung des Babys wird der Fall vom Richter geprüft.
Schritt 4
Nach Einreichung des Antrags wird ein Termin für das Scheidungsverfahren festgelegt. In der Regel wird es für einen Zeitraum nicht früher als einen Monat nach Annahme des Antrags eines oder beider Ehegatten gestellt. Dies geschieht, um Zeit zu geben, über einen so schwerwiegenden Schritt nachzudenken. Einige Paare entscheiden sich dafür, den Antrag vor der angegebenen Frist abzuholen.
Schritt 5
Beide Ehegatten müssen beim Scheidungsverfahren anwesend sein. Aber es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn die Arbeit eines der Scheidungen es nicht erlaubt, zum angegebenen Zeitpunkt am Ort des Verfahrens anzukommen. Dann muss er vorab eine an den Richter gerichtete Erklärung schreiben, die seine Zustimmung zur Scheidung gibt. In diesem Fall wird das Verfahren wie gewohnt durchgeführt. Erscheint einer der Ehegatten ohne Vorwarnung nicht, verschiebt der Richter die Verhandlungszeit.