Die Vollmacht gibt dem Vertreter das Recht, bestimmte Handlungen im Namen und im Interesse des Vertretenen vor Dritten vorzunehmen. In einigen Fällen erlaubt Ihnen das Gesetz, einer anderen Person eine Vollmacht erneut auszustellen.
Anleitung
Schritt 1
Die Vollmacht kann in einfacher schriftlicher Form erstellt werden, sie muss Angaben enthalten, die es ermöglichen, klar zu definieren, wer, an wen und zu welchen Handlungen sie bevollmächtigt. In bestimmten Fällen muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden. Der Text des Dokuments gibt an, wie lange die Vollmacht erteilt wurde und ob eine Übertragung von Vollmachten auf andere Personen vorgesehen ist.
Schritt 2
Nur in wenigen Fällen können Sie die Vollmacht für eine andere Person erneuern. Die Übertragung der Vollmacht ist möglich, wenn im Text der Vollmacht direkt darauf hingewiesen wird oder die von Ihnen vertretene Person hierzu schriftlich (per Telegramm, Brief) eingewilligt hat. Der zweite Fall sieht vor, dass solche Umstände eintreten, aufgrund derer die Übermittlung objektiv notwendig ist, um die Interessen der von Ihnen vertretenen Person zu wahren, Sie jedoch nicht in der Lage sind, mit dieser in Kontakt zu treten und ihre schriftliche Zustimmung einzuholen.
Schritt 3
Unabhängig davon, in welcher Form die Originalvollmacht ausgestellt wurde, muss die Übertragung notariell beglaubigt werden. Informieren Sie die Person, die Sie bevollmächtigt hat, an wen Sie Vollmachten übertragen werden. Sie sind verpflichtet, vollständige Angaben darüber zu machen, wer seine Interessen künftig vertreten wird. Wenden Sie sich an das Notariat und informieren Sie den Mitarbeiter über die Absicht, die Vollmacht auf einen anderen Vertreter zu übertragen. Notare haben für solche Fälle ein eigenes Formular, Sie müssen also nicht selbst ein neues Dokument erstellen.
Schritt 4
Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person müssen einen Ausweis (Reisepass) mit sich führen und benötigen eine auf Ihren Namen ausgestellte Vollmacht im Original. Denken Sie daran, dass Sie Befugnisse nicht in größerem Umfang delegieren können, als in der Originalvollmacht angegeben. Auch die Dauer der Vollmacht im Wege der Übertragung darf die im Original festgelegte Dauer nicht überschreiten. Der Vollmachtserneuerungsservice wird bezahlt.