Gemäß dem Bundesgesetz Nr. 8-FZ vom 9. Februar 2009 „Über den Zugang zu Informationen über die Tätigkeit staatlicher Organe und kommunaler Selbstverwaltungsorgane“hat jeder Bürger, jede juristische Person oder öffentliche Organisation das Recht, diese Informationen zu verwenden. Ihnen können alle Informationen vorgelegt werden, die nicht zur Kategorie der Staats- oder Geschäftsgeheimnisse gehören.
Anleitung
Schritt 1
Der Zugang zu Informationen wird durch Veröffentlichungen in den Medien, die Bereitstellung im Internet, die Möglichkeit des direkten Kennenlernens in den Räumlichkeiten der Verwaltung sowie durch Archive und Bibliotheken gewährleistet.
Schritt 2
Um Informationen zu erhalten, die Sie in den aufgeführten Quellen nicht gefunden haben, verwenden Sie das Anfrage- oder Antragsformular. In einigen Fällen können Informationen auf kommerzieller Basis gemäß den von der Verwaltung genehmigten geschätzten Preisen bereitgestellt werden. Verwenden Sie in diesem Fall ein einheitliches Standard-Antragsformular, das von den entsprechenden Zulassungsdokumenten der Verwaltung genehmigt wird.
Schritt 3
Geben Sie in Ihrer Anfrage die Informationen an, die Sie erhalten möchten. Das Gesetz garantiert die Offenheit und Verfügbarkeit von Informationen, außer in den Fällen, die durch Bundesgesetze vorgesehen sind. Sie haben also keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch kommunale oder staatliche Organisationen erfolgt. Die Verlässlichkeit und Aktualität der Übermittlung öffentlich zugänglicher Informationen ist jedoch gesetzlich gewährleistet.
Schritt 4
Die Form der Informationspräsentation kann beliebig sein. Sie wird sowohl mündlich als auch schriftlich, auch als elektronisches Dokument, zur Verfügung gestellt. In Ihrer Anfrage haben Sie das Recht anzugeben, in welcher Form Sie die gewünschten Informationen übermitteln müssen. Für den Fall, dass Informationen in dem von Ihnen angeforderten Formular nicht bereitgestellt werden können, werden diese in der Form dargestellt, in der sie gespeichert sind.
Schritt 5
Senden Sie ein Auskunftsersuchen an diese Struktureinheit oder an den für die Datenfreigabe bestimmten Bevollmächtigten. Ihre Zuständigkeiten richten sich nach den Verordnungen und Rechtsakten der Kommunal- oder Bundesbehörden.
Schritt 6
Zu den Aufgaben der Behörden gehört der Aufbau staatlicher und kommunaler Informationssysteme, fragen Sie daher die Verwaltung, an wen Sie sich mit gezielten Anfragen wenden können. So können Sie beispielsweise Informationen über Immobilienobjekte, Gebäude und Grundstücke innerhalb der Grenzen Ihrer Gemeinde im Informationssystem zur Sicherstellung städtebaulicher Tätigkeiten, die eine bauliche Untergliederung der Architekturbehörden sind, abrufen.