Hat Das Kind Im Falle Einer Scheidung Anspruch Auf Einen Wohnungsanteil?

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Hat Das Kind Im Falle Einer Scheidung Anspruch Auf Einen Wohnungsanteil?
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Video: Scheidung & Trennung: Scheidung mit Kind. Worauf muss ich achten? 2024, November
Anonim

Eine Scheidung ist ein schmerzhafter Vorgang, der oft durch die Wohnungsfrage erschwert wird. Bei der Aufteilung des Wohnraums ist es wichtig, die Interessen minderjähriger Kinder zu berücksichtigen. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, werden die Rechte der Kinder vom Gericht geschützt, es berücksichtigt viele Nuancen: das Vorhandensein oder Fehlen eines eigenen Anteils, Wohnort, Eigentumsform des Wohnraums.

Hat das Kind im Falle einer Scheidung Anspruch auf einen Wohnungsanteil?
Hat das Kind im Falle einer Scheidung Anspruch auf einen Wohnungsanteil?

Kinderbesitzer und sein Recht auf eine Wohnung to

Die einfachste Möglichkeit besteht darin, die Wohnung aufzuteilen, in der der Minderjährige einer der Eigentümer ist. In diesem Fall bleibt sein Anteil unteilbar, keiner der Eltern kann ihn beanspruchen. Wer das Kind unterhält, hat das Recht auf Wohnung. Bei der Teilung einer Wohnung wird der Anteil des Kindes bzw. der Kinder vor der allgemeinen Teilung zugeteilt und dann nach der gerichtlichen Entscheidung zum Anteil des Elternteils addiert, bei dem die Minderjährigen leben. Wurde die Wohnung beispielsweise zu gleichen Teilen für Ehemann, Ehefrau und zwei Kinder privatisiert, darf die Mutter, die die Hauptpflegeperson wurde, in der Wohnung verbleiben, und der Vater muss ¼ des geschätzten Betrags bezahlen. Beim Verkauf solcher Räumlichkeiten ist die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde erforderlich, die dafür sorgt, dass ausreichende Anteile für die Kinder erhalten bleiben.

Ist die Wohnung privatisiert und gehört das Kind nicht zu den Eigentümern, hat es das Recht, in diesem Wohnraum zu wohnen. Eine Ausweisung wird unmöglich sein, selbst wenn der Minderjährige laut Gericht bei einem Elternteil wohnen wird, der keinen Anspruch auf eine Wohnung hat.

Berücksichtigung der Interessen von Minderjährigen bei der Aufteilung des Wohnraums

Gemäß Artikel 60 des RF IC (Ziffer 4) können Kinder, denen keine Anteile zugeteilt wurden, keinen Anspruch auf das Vermögen ihrer Eltern (geschiedene Ehegatten) haben. Ein Elternteil, bei dem das Kind durch eine gerichtliche Entscheidung zusammenlebt, hat jedoch das Recht, bei der Teilung eine große Fläche zu erhalten. Die genauen Zahlen werden individuell berechnet. Wenn ein Elternteil unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes den Großteil der Wohnung erhält, erwirbt der Minderjährige selbst keinen Anspruch auf den zugeteilten Anteil. Der Großteil der Wohnung kann von einem Ehegatten, mit dem mehrere Kinder zusammenleben, einem Elternteil eines behinderten Kindes, das keinen anderen Wohnraum hat, in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme bildet eine Wohnung, die von einem der Ehegatten vor der Eheschließung erworben wurde und nicht als Gesamtgut geteilt werden kann.

Bei der Aufteilung einer Hypothekenwohnung gelten die Aufteilungsregeln zu gleichen Teilen. Wurde beim Hauskauf Mutterschaftskapital verwendet, gehört das Kind zwar zu den Eigentümern, sein Anteil ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Beim Verkauf muss dem Minderjährigen ausreichend Wohnraum zur Verfügung gestellt werden, wenn dies nicht möglich ist, ist ein Betrag in Höhe seines Anteils auf ein registriertes Bankkonto zu hinterlegen. Werden die Interessen Minderjähriger nicht beachtet, kann die Transaktion gerichtlich angefochten und für ungültig erklärt werden.

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