Bei der Bearbeitung von Unterlagen für ein Haus müssen Sie sofort Unterlagen für das Grundstück erstellen. Die staatliche Registrierungsstelle registriert das Eigentum an einem Haus nicht ohne Unterlagen für Grundstücke, da das Grundstück ein wesentlicher Bestandteil des Hauses ist.
Notwendig
- Hausdokumente. Es kann ein Kaufvertrag = Verkauf, ein Erbschein oder ein Geschenk sein. Frisches technisches Datenblatt.
- Landdokumente. Dies kann ein Kaufvertrag = Kaufvertrag, ein Erbschein oder Schenkung, ein Dokument über die unbefristete Nutzung oder die Pacht eines Grundstücks sein.
Anleitung
Schritt 1
Rufen Sie eine spezielle Landmanagement-Organisation an. Sie führen alle notwendigen Arbeiten vor Ort durch. Dies ist eine Messung der Landfläche, kartographische Vermessung, die Lage der Landesgrenze. In einigen Fällen ist es erforderlich, mit Nachbarn eine schriftliche Vereinbarung über die Festlegung von Grenzen zwischen Standorten zu treffen, wenn die Landvermessung noch nicht durchgeführt wurde.
Schritt 2
Rufen Sie gleichzeitig mit den Landarbeiten einen Techniker aus dem Büro für technisches Inventar. Er erfasst alle Veränderungen im Grundriss des Hauses und der Nebengebäude, die seit der letzten Erstellung des technischen Passes eingetreten sind, und erstellt einen neuen Pass für das Haus und die Nebengebäude. Wenn keine Änderungen stattgefunden haben, müssen Sie dennoch einen neuen technischen Pass erstellen, da dieser eine Haltbarkeit von 5 Jahren hat.
Schritt 3
Wenn die Vermessungsingenieure alle Unterlagen für das Grundstück erledigt haben, gehen Sie zur Bundeszentrale für staatliche Registrierung, Kataster und Kartografie, übergeben Sie die Unterlagen an das Grundstück, und sie erhalten eine Katasternummer.
Schritt 4
Sobald dies erledigt ist, registriert die Gemeinde den Eigentumstitel. Zuvor müssen Sie eine staatliche Gebühr entrichten. Eine separate Quittung für die Registrierung eines Hauses und eines Grundstücks.
Schritt 5
Sie erhalten eine Eigentumsbescheinigung für das Haus und eine Eigentumsbescheinigung für das Grundstück.