Wenn keine Dokumente für das Haus vorhanden sind, können Sie bei der Registrierung das Bundesgesetz 93 verwenden, das eine vereinfachte Registrierung des Eigentums an Gebäuden ermöglicht, die auf Grundstücken errichtet wurden, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzbuchs der Russischen Föderation erhalten wurden, also am 30. Oktober 2001.
Es ist notwendig
- - Antragstellung bei der vZTA;
- - Dokumente für die Site;
- - ein Auszug aus dem Katasterpass von Gebäuden und einer Site;
- - eine Kopie des Katasterplans der Gebäude und Grundstücke;
- - Antrag auf FUGRTS;
- - Zahlungseingang für die Registrierung;
- - Ihr Pass.
Anleitung
Schritt 1
Um Dokumente für ein Privathaus zu erstellen, das auf der erhaltenen Website illegal errichtet wurde, wenden Sie sich an das BTI. Stellen Sie einen Antrag, um einen technischen Spezialisten anzurufen, um eine Liste der erforderlichen Arbeiten durchzuführen, auf deren Grundlage Sie einen technischen und Katasterpass sowie einen Plan der errichteten Struktur erhalten.
Schritt 2
Zusätzlich zum Antrag müssen Sie Ihren allgemeinen Zivilpass und die verfügbaren Unterlagen für das Grundstück vorlegen. Dies kann ein Pacht-, Kauf- und Kaufvertrag, ein Erbschein oder ein Schenkungsvertrag sein. Wenn Sie keine Unterlagen für das Grundstück haben, dann erhalten Sie einen Auszug aus ihrem Haushaltsbuch bei der örtlichen Gemeinde, wenden Sie sich an das Bundesamt für die einheitliche Registrierung von Grund und Boden, Kataster und Kartographie (Rosnedvizhimost), rufen Sie den Katasteringenieur an und tragen Sie das Vermessungsverfahren zur Registrierung des Grundstücks und zur Ausstellung eines Katasterpasses und -plans. Sie benötigen diese Dokumente auch, um das Eigentum an einem Grundstück anzumelden, da sich die errichtete Struktur auf dem Boden befindet und das Grundstück ein integraler Bestandteil des gebauten Hauses ist.
Schritt 3
Wenn Sie ein Grundstück zur Pacht erhalten haben, erhalten Sie von der örtlichen Gemeinde eine Verfügung zur Übereignung des Grundstücks. Gleichzeitig sollten Sie aber die Landvermessung wie oben beschrieben durchführen.
Schritt 4
Ein BTI-Techniker inspiziert alle Ihre Gebäude. Auf Grundlage der Besichtigung werden die notwendigen Unterlagen für die Eintragung von Schutzrechten erstellt. Holen Sie sich Auszüge aus dem Katasterpass des Gebäudes und Grundstücks, eine Kopie des Katasterplans des Hauses und Grundstücks.
Schritt 5
Bewerben Sie sich mit den Unterlagen beim Bundesamt der Landesmeldezentrale. Schreiben Sie eine Erklärung, zahlen Sie für die Eintragung Ihrer Schutzrechte. Aufgrund der eingereichten Unterlagen und des Antrags werden Ihre Rechte registriert (Artikel 122 des Bundesgesetzes).