Derzeit besitzen die Bürger Wohnungen, Grundstücke, Autos, Wertpapiere und vieles mehr. Das Eigentum eines Bürgers wird nach seinem Tod zu einer Erbschaft, deren Annahme manchmal zum Problem wird.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie gesetzlich oder testamentarisch Erbe sind, prüfen Sie zunächst, ob der Erblasser Schulden hat, da die Schulden des Erblassers im Erbgut auf die Erben übergehen, die die Erbschaft angenommen haben. Ist die Höhe der Schuld größer oder gleich dem Wert des geerbten Vermögens, macht die Annahme der Erbschaft keinen Sinn. Schreiben Sie in diesem Fall eine Erklärung an den Notar, dass Sie die Erbschaft abgeben.
Schritt 2
Wenn Sie beabsichtigen, den Erbgang zu formalisieren, dann schreiben Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Erbrechtsbescheinigung und beantragen Sie mit dem angegebenen Antrag einen Notar. Anträge auf Ablehnung oder Annahme der Erbschaft werden bei einem Notar am Ort der Nachlasseröffnung gestellt. Wenn die Erbschaft in einer anderen Region liegt und Sie den Antrag per Post senden, dann beglaubigen Sie Ihre Unterschrift bei einem Notar.
Schritt 3
Um eine Bankeinlage des Erblassers zu erhalten, wenden Sie sich an die Bank und legen Sie einen notariellen Erbschein vor. Um das Eigentum an der geerbten Immobilie zu registrieren, wenden Sie sich an den Föderalen Registrierungsdienst mit einer Erklärung, der Sie einen notariellen Erbschein, eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben und Dokumente für Immobilien beifügen: technische und Katasterpässe, Bescheinigungen des Erblassers des Eigentums.
Schritt 4
Wenn es Ihnen nicht gelungen ist, innerhalb von sechs Monaten nach der Eröffnung der Erbschaft einen Notar zu kontaktieren, stellen Sie die Frist für die Annahme der Erbschaft wieder her. Schreiben Sie eine Erklärung an das Gericht, in der Sie angeben, aus welchem triftigen Grund Sie die Frist versäumt haben (Krankheit, Dienstreise, Militärdienst), oder dass Sie von der Eröffnung der Erbschaft nichts wussten, aber vor Ablauf von sechs vor Gericht gegangen sind Monate ab dem Tag, an dem Sie von der Eröffnung des Erbes erfahren haben.