Menschen verlieben sich, heiraten, lassen sich scheiden - das ist keine Regel, aber leider enden viele schöne Liebesgeschichten in einer unsympathischen Scheidung. Selbst im gegenseitigen Einvernehmen ist es schwierig, sich scheiden zu lassen, und wenn es keine Einigung und kein Verständnis gibt, ist es doppelt schwierig.
Anleitung
Schritt 1
Erfolgt die Scheidung einvernehmlich und haben die ehemaligen Ehegatten keine gemeinsamen minderjährigen Kinder und Vermögensansprüche, kann die Scheidung beim Standesamt eingereicht werden. Haben die Ehegatten Streitigkeiten über Kinder, die Güterteilung oder ist nur einer der Ehegatten mit einer Scheidung nicht einverstanden, so ist das Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden. Sie müssen verstehen, dass das Gesetz Ehegatten nicht verpflichten kann, die Familie zu behalten, aber es kann Zeit für die Aussöhnung geben, dies ist das einzige Hindernis für die Freiheit einer Frau. Ein Mann kann sich ohne Zustimmung seines Ehepartners nicht scheiden lassen, wenn seine Frau schwanger ist und das Baby ein Jahr alt ist. Weitere Beschränkungen sieht das Gesetz nicht vor.
Schritt 2
Wenn einer der Ehegatten einer Scheidung nicht zustimmt, muss der Ehegatte, der die Freiheit finden möchte, beim Gericht am Wohnsitz der Familie einen Antrag, eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr, eine Kopie der Eheschließung einreichen dem Antrag ist eine Bescheinigung beizufügen. Das Gericht berücksichtigt alle Umstände des Falles und hört die Argumente der Parteien. Wenn das Gericht Zweifel an der Unmöglichkeit des Zusammenlebens der Ehegatten hat, kann das Gericht die Behandlung des Falles um bis zu drei Monate verschieben. Wenn sich die Parteien nach Ablauf der Frist nicht versöhnt haben und einer der Ehegatten weiterhin auf der Scheidung besteht, kann das Gericht die Scheidung nicht verweigern und muss über die Auflösung der Ehe entscheiden.
Schritt 3
Haben die Ehegatten minderjährige Kinder und gemeinsam erworbenes Vermögen, so kann gleichzeitig mit dem Scheidungsantrag ein Antrag auf Feststellung des Wohnsitzes der Kinder, auf Aufteilung des Vermögens, auf Anordnung von Unterhaltsleistungen für Kinder gestellt werden. Dem Antrag sind Kopien der Eigentumsnachweise, Geburtsurkunden von Kindern beizufügen. Viele Ehegatten, die sich nicht scheiden lassen wollen, ignorieren die Gerichtsverhandlungen einfach, aber dies ist für das Gericht kein Umstand, der eine Scheidung verhindert. Nach dreimaligem Nichterscheinen eines der Ehegatten bei der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht über die Scheidung, die Aufteilung des Vermögens, die Kinderfrage ohne Beteiligung des zweiten Ehegatten.
Schritt 4
Der Zeitpunkt der Beendigung einer Ehe ist das Inkrafttreten einer gerichtlichen Entscheidung. Drei Tage nach Inkrafttreten des Beschlusses schickt das Gericht einen Auszug aus dem Gerichtsbeschluss an das Standesamt, um die Scheidung im Standesamt einzutragen. Scheidungsurkunden werden vom Standesamt ausgestellt.