Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht mehrere Möglichkeiten zur Auflösung einer Ehe vor. Für Personen, die keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, ist im gegenseitigen Einvernehmen die Scheidung in den Standesämtern vorgesehen. Dieses Verfahren ist vereinfacht und erfordert natürlich weniger Zeit und Aufwand als eine Scheidung vor Gericht.
Anleitung
Schritt 1
Bestimmen Sie das Standesamt, bei dem Sie sich bewerben möchten - beim Standesamt am Ort der Eintragung (Eintragung) eines der Ehegatten oder bei dem Sie die Ehe eingetragen haben.
Schritt 2
Holen Sie folgende Dokumente ab: einen Reisepass beider Ehegatten oder einen anderen Ausweis, eine Heiratsurkunde sowie eine Quittung über die Zahlung einer staatlichen Gebühr, deren Einzelheiten Sie beim Standesamt erfahren.
Schritt 3
Arbeiten Sie mit Ihrem potenziellen Ex-Ehepartner zusammen, um zum Amt für Lebensstatistik zu gehen und die Scheidung zu beantragen. Bestätigen Sie im Antrag Ihr gegenseitiges Einverständnis zur Scheidung und das Fehlen gemeinsamer minderjähriger Kinder. Geben Sie außerdem folgende Informationen an: Nachname, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnort jedes Ehegatten; Einzelheiten zur Akte der Eheschließung; Nachnamen, die jeder der Ehegatten bei der Scheidung wählt; Angaben zu den Dokumenten, die die Identität der Ehegatten belegen. Vergessen Sie nicht, dass dieses Dokument von beiden Ehegatten mit der obligatorischen Angabe des Erstellungsdatums unterzeichnet wird. Das Gesetz erlaubt es einem der Ehegatten, einen Antrag zu stellen, wenn der andere Ehegatte vom Gericht als vermisst, vom Gericht als unzuständig anerkannt oder wegen Begehung einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird.
Schritt 4
Sie haben einen Monat Zeit, sich mit Ihrem Ehepartner zu versöhnen. Wenden Sie sich nach der angegebenen Frist erneut an das Standesamt, um die Scheidung staatlich anzumelden und die entsprechenden Dokumente zu erhalten. Dann treten Sie mutig in ein Junggesellenleben ein.