Mit dem Aufkommen des Eigentums an Immobilien stellt sich früher oder später die Frage der Neuregistrierung - Übertragung durch Testament oder als Schenkung. Diese Frage ist ganz natürlich, da ein Mensch nicht ewig ist und er, wenn er für sein Eigentum verantwortlich ist, einfach daran denken muss, es zu Lebzeiten zu übertragen. In diesem Fall hat er das Recht, darüber nach eigenem Ermessen zu verfügen.
Der rechtliche Wesensgehalt des Testaments und des Schenkungsvertrages
Sowohl das eine als auch das andere Dokument können nur vom Eigentümer der neu auszustellenden Immobilie persönlich erstellt werden. Hier enden die Ähnlichkeiten. Ein Testament ist ein einseitiges Geschäft, bei dem der Eigentümer seine Immobilie unabhängig vom Verwandtschaftsgrad auf eine andere Person oder auf andere Personen überträgt, diese Vereinbarung jedoch erst nach dem Tod des Erblassers in Kraft tritt. Der Erblasser hat das Recht, das Vermögen und seine Anteile nach eigenem Ermessen zu verteilen, ohne seine Entscheidung zu begründen.
Das Testament hat den Nachteil, dass es auf unbestimmte Zeit befristet ist und dass es nach dem Tod des Erblassers von anderen Personen angefochten werden kann, die aus irgendeinem Grund meinen, das Recht auf ihren Erbanteil zu haben. Sehr oft werden solche Ansprüche von den Gerichten befriedigt, wenn eine ausreichende Begründung vorliegt. Darüber hinaus steht minderjährigen Kindern und älteren Eltern ihr Anteil am Erbgut grundsätzlich zu, auch wenn sie nicht in das Testament aufgenommen wurden.
Beim Abschluss eines Schenkungsvertrages überträgt der Schenker dem Beschenkten unentgeltlich die Rechte an einem bestimmten Eigentum. Der Beschenkte tritt unmittelbar nach der Registrierung der Transaktion bei den Behörden von Rosreestr in das Recht an dem gespendeten Eigentum ein.
Der Schenkungsgegenstand kann nur die Immobilie sein, die im Landeskataster der Liegenschaften eingetragen ist. Die Eigentumsurkunde ist ein Eigentumsnachweis.
Die Registrierung erfolgt auf der Grundlage eines von beiden Parteien unterzeichneten Spendenvertrags und einer auf den Namen des Spenders ausgestellten Eigentumsbescheinigung. Nach der Registrierung erhält der Beschenkte eine staatliche Eigentumsbescheinigung und wird alleiniger Eigentümer des gespendeten Objekts.
Die Rechtmäßigkeit des Schenkungsvertrages, dieses bilateralen Geschäfts, gilt als nichtig, wenn darin kein konkreter Immobiliengegenstand angegeben ist.
Vorteile eines Spendenvertrags
Der Schenkungsvertrag tritt sofort in Kraft, auch noch zu Lebzeiten des Spenders, ohne dass er notariell beglaubigt werden muss, so dass Sie keine Notargebühren und -gebühren zahlen müssen. Der Erblasser hat zu Lebzeiten das Recht, das Testament jederzeit zu widerrufen oder zu ändern.
Es ist fast unmöglich, im Rahmen der Schenkung neu ausgestellte Immobilien zurückzunehmen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass sie unangemessen behandelt wird oder dass der Empfänger versucht hat, den Spender zu töten. Aus diesem Grund ist es für die Erben des Spenders nahezu unmöglich, den Schenkungsvertrag gerichtlich anzufechten.