Ältere Menschen denken oft schon im Vorfeld über die Entsorgung ihres Eigentums nach. Sie haben das Recht, es zu vererben oder zu spenden. Aber was soll man wählen?
Was ist ein Wille und eine Hingabe?
Ein Testament ist ein Dokument, das den Willen einer Person über die Verfügung über ihr Vermögen nach dem Tod enthält. Eine Spende ist nichts anderes als eine Spendenvereinbarung. Ein Testament wird immer bei einem Notar erstellt. Für einen Zuwendungsvertrag genügt die einfache Schriftform. Es kann jedoch auf Antrag der Parteien notariell beglaubigt werden. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um Immobilien, so unterliegt deren Eigentumsübergang der staatlichen Registrierung. Es sei daran erinnert, dass die Tatsache der Schenkung an Kraft verliert, wenn zu Lebzeiten des Spenders die Immobilienrechte für den neuen Eigentümer nicht registriert wurden.
Ein Testament oder eine Schenkungsurkunde kann auch zugunsten von Personen erstellt werden, die nicht mit dem Urkundenverfasser verbunden sind.
So treffen Sie die richtige Wahl
Bei der Wahl zwischen Testament und Schenkung ist wie folgt vorzugehen. Das Testament tritt erst nach dem Tod der Person, bzw. frühestens 6 Monate später, in Kraft. Demnach erhält der Erbe (die Erben) erst dann das Eigentum an dem ihm vererbten Vermögen. Der Schenkungsvertrag kann ab dem Zeitpunkt seines Abschlusses in Kraft treten.
Bei der Wahl zwischen Testament und Widmung sind die Kosten ihrer Eintragung zu berücksichtigen. Beim Abschluss eines Immobilienspendevertrags mit einem Notar wird also eine staatliche Abgabe in Höhe von 1000 Rubel entrichtet. Der gleiche Betrag wird für die Eintragung des Eigentumsübergangs gezahlt. Bei der Testamentserrichtung wird eine staatliche Gebühr in Höhe von 100 Rubel erhoben. Dann müssen die Erben jedoch die staatliche Abgabe für die Ausstellung eines Erbscheins bezahlen. Seine Größe beträgt 0,3% des Wertes der vererbten Immobilie, jedoch nicht mehr als 100.000 Rubel. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Erbe am Todestag beim Erblasser wohnte und dort weiterlebt.
Bei der Erstellung eines Schenkungsvertrages müssen Sie auch darauf vorbereitet sein, dass der Beschenkte, es sei denn, er ist ein naher Verwandter oder ein Familienangehöriger des Schenkers, das Einkommen natürlicher Personen zu versteuern hat. Nach Erhalt eines Testaments wird keine Einkommensteuer erhoben.
Das Testament und der Schenkungsvertrag können wegen ihrer Unwirksamkeit gerichtlich angefochten werden. Gleichzeitig ist es möglich, einen Antrag auf Aufhebung des Testaments erst nach der Eröffnung der Erbschaft zu stellen.